Die Aktionäre der Fraport AG nehmen ihre Rechte während der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Mitsprache- und Stimmrecht aus. Die Aktionäre werden im Vorfeld der Versammlung rechtzeitig über den Geschäftsverlauf im vergangenen Jahr und die Prognosen des Unternehmens durch die Berichterstattung im zusammengefassten Lagebericht informiert. Unterjährig erhalten die Aktionäre durch die Zwischenberichterstattung sowie weitere Publikationen des Unternehmens auf der Konzern-Homepage umfassend und zeitnah Informationen über die aktuelle Geschäftsentwicklung.

Die Hauptversammlung findet jährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt und entscheidet über sämtliche ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben wie die Gewinnverwendung, die Wahl und Entlastung der Aufsichtsrats- sowie die Entlastung der Vorstandsmitglieder, die Wahl des Abschlussprüfers, die Änderung der Satzung der Gesellschaft, die Aufsichtsratsvergütung, die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder sowie weitere Aufgaben. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht entweder selbst ausüben oder eine dritte Person zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Jede Aktie gewährt bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung eine Stimme.

Der Vorstand ist gemäß der Satzung ermächtigt vorzusehen, dass

  • die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung) diese Ermächtigung ist befristet und gilt für Hauptversammlungen, die innerhalb von drei Jahren nach der im Juni 2023 erfolgten Handelsregistereintragung dieser durch die Hauptversammlung 2023 neu geschaffenen Satzungsregelung durchgeführt werden, und kann durch entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung (auch mehrmals) verlängert oder erneuert werden;
  • Aktionäre ihre Stimme schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl);
  • Aktionäre an einer Hauptversammlung, die keine virtuelle Hauptversammlung im Sinne der Satzung ist, auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne Bevollmächtigte teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können (Onlineteilnahme),

Die Hauptversammlung fand im Jahr 2024 als Präsenzveranstaltung statt. Darin wurde unter anderem eine Satzungsänderung beschlossen, mit der § 15 Abs. 2 Satz 4 der Satzung an den geänderten Wortlaut des § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG angepasst wurde. Die Hauptversammlung 2024 hat darüber hinaus das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gebilligt.