Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus finden bei Fraport folgende Unternehmensführungspraktiken Anwendung:

Struktur und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung und Überwachungsstruktur ist für Fraport die zentrale Grundlage zur Schaffung von Werten und Vertrauen. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften unterliegt die Fraport AG dabei dem „dualen Führungssystem“, das durch eine strikte personelle Trennung von Leitungs- und Überwachungsorgan erreicht wird (Two-Tier Board). Der Vorstand leitet die Fraport AG, der Aufsichtsrat überwacht ihn. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen.

Vorstand

Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte des Unternehmens. Er ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die gesellschaftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Grundlage seiner Arbeit ist darüber hinaus die „Geschäftsordnung Vorstand“, die vom Aufsichtsrat genehmigt wurde. Dieser Geschäftsordnung ist als Anlage auch der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands beigefügt, in dem die Ressortzuständigkeiten geregelt sind.

Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Entscheidungen über grundsätzliche Fragen der Organisation, der Geschäftspolitik sowie der Investitions- und Finanzplanung der Gesellschaft sind nach der Geschäftsordnung für den Vorstand dem Gesamtvorstand zugewiesen.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über sämtliche relevante Fragen der Geschäfts-entwicklung, Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Der Vorstand bedarf für bestimmte wesentliche Angelegenheiten der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats, insbesondere zu investitions- oder beteiligungsbezogenen Maßnahmen oberhalb einer Wertgrenze von 10 Mio. €, soweit diese nicht in einem Wirtschaftsplan vorgesehen sind, dem der Aufsichtsrat zugestimmt hat.

Der Vorstand der Fraport AG besteht derzeit aus den folgenden fünf Mitgliedern: Dr. Stefan Schulte (Vorsitzender), Anke Giesen, Julia Kranenberg, Dr. Pierre Dominique Prümm und Prof. Dr. Matthias Zieschang.

Lebensläufe der Vorstandsmitglieder mit Angaben über ihre Aufgabenbereiche, ihre langjährigen Erfahrungen innerhalb und außerhalb der Fraport-Gruppe sowie ihre akademischen Ausbildungen und Abschlüsse sind zudem auf der Internetseite des Unternehmens unter https://www.fraport.com/de/konzern/ueber-uns/vorstand.html verfügbar. Sämtliche Mitglieder des Vorstands verfügen über umfangreiche Erfahrung und Expertise in den Bereichen Unternehmensstrategie und Unternehmenspolitik.

Die Dauer der Bestellung der Vorstandsmitglieder ist langfristig orientiert und beträgt in der Regel fünf Jahre. Davon abweichend verlängerte der Aufsichtsrat im Jahr 2021 die Bestellung von Herrn Prof. Dr. Zieschang als Mitglied des Vorstands für weitere drei Jahre und zehn Monate bis zum 31. Januar 2026 und im Jahr 2022 die Bestellung von Frau Giesen mit Wirkung zum 1. Januar 2023 für drei weitere Jahre. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus in seiner Sitzung am 15. September 2023 beschlossen, die Bestellung von Herrn Dr. Schulte zum Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum 1. September 2024 für weitere drei Jahre bis zum 31. August 2027 zu verlängern. Die derzeitige Bestellung von Herrn Dr. Prümm läuft noch bis zum 30. Juni 2029.

Frau Kranenberg wurde bei ihrer Erstbestellung im Jahr 2022 entsprechend der Empfehlung B.3 des DCGK zunächst für die Dauer von drei Jahren zum Mitglied des Vorstands bestellt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2024 beschlossen, Frau Kranenberg mit Wirkung zum 1. November 2025 für die Dauer von fünf weiteren Jahren zum Mitglied des Vorstands zu bestellen. Die Bestellung von Frau Kranenberg endet somit zum 31. Oktober 2030.

Die vorgenannten Wiederbestellungen erfolgten entsprechend § 84 Abs. 1 Satz 3 AktG nicht vor Ablauf eines Jahres der jeweiligen Amtszeiten.

Die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde vom Aufsichtsrat grundsätzlich auf 65 Jahre festgelegt. Im Falle von Herrn Dr. Schulte hatte sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 15. September 2023 eingehend mit der Altersgrenze auseinandergesetzt und beschlossen, von der grundsätzlich festgelegten Altersgrenze von 65 Jahren bei der (Wieder-) Bestellung von Herrn Dr. Schulte bis zum 31. August 2027 ausnahmsweise abzuweichen. Für die (Wieder-) Bestellung von Herrn Dr. Schulte bis zum 31. August 2027 und die hierfür erfolgende Ausnahmeabweichung von der grundsätzlich auf 65 Jahre festgelegten Altersgrenze sprachen die laufenden Ausbaumaßnahmen in Frankfurt, Lima und Antalya, für die der Aufsichtsrat die Kontinuität im Amt des Vorstandsvorsitzenden aufgrund der langjährigen Erfahrung und Ressortzuständigkeit von Herrn Dr. Schulte für diese Projekte bis 2027 im Interesse der Gesellschaft für geboten hält.

Die Vergütung der Vorstände besteht aus fixen und erfolgsabhängigen Bestandteilen. Der Vergütungsbericht über das Geschäftsjahr 2024, der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG und das geltende Vergütungssystem des Vorstands sind unter https://www.fraport.com/de/investoren/publikationen-termine.html veröffentlicht.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 14. März 2025 beschlossen, Herrn Prof. Dr. Zieschang mit Wirkung zum 1. Februar 2026 für die Dauer von weiteren zwei Jahren und sieben Monaten, mithin bis zum 31. August 2028, zum Mitglied des Vorstands wieder zu bestellen. Hierfür sprachen aus Sicht des Aufsichtsrats das Ziel, die weiterhin hohen Investitionen in einen positiven Free Cash Flow zu führen, die Dividendenzahlungen wieder aufzunehmen sowie den Abbau der im Zuge der COVID-19-Pandemie stark angestiegenen Verschuldung voranzutreiben. Die langjährige Erfahrung von Herrn Prof. Zieschang ist aus Sicht des Aufsichtsrats dabei von großem Wert für die finanzielle Stabilität der Fraport AG und des Fraport-Konzerns. Für den Aufsichtsrat ist es in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Unsicherheiten und Herausforderungen mit Blick auf die Umsetzung der neuen Konzern-Strategie Fraport.2030 von entscheidender Bedeutung, Kontinuität und Stabilität bei dem für Controlling und Finanzen zuständigen Vorstand zu gewährleisten. Von der grundsätzlich festgelegten Altersgrenze von 65 Jahren wird im Falle der (Wieder-) Bestellung von Herrn Prof. Dr. Zieschang daher ausnahmsweise abgewichen. An der grundsätzlich festgelegten Altersgrenze von 65 Jahren hält der Aufsichtsrat im Übrigen fest.

Der Vorstand tagt in der Regel wöchentlich und ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Sitzung teilnimmt. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.

Nähere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands sowie ihren nach § 285 Nr. 10 HGB anzugebenden Mitgliedschaften und Informationen über die jeweiligen Ressortzuständigkeiten finden sich im Tz. 55 des Konzern-Anhangs als Teil des Geschäftsberichts 2024.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Fraport AG überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Er ist paritätisch aus Anteilseignervertreterinnen und -vertretern sowie Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern zusammengesetzt und besteht satzungsgemäß aus 20 Mitgliedern. Die zehn Anteilseignervertreterinnen und -vertreter werden von der Hauptversammlung, die zehn Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter entsprechend den Maßgaben des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) von den Beschäftigten für fünf Jahre gewählt. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben und ist danach beschlussfähig, wenn – auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Einberufung – mindestens die Hälfte seiner Mitglieder persönlich oder durch schriftliche Stimmabgabe an der Beschlussfassung teilnimmt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend bestimmt. Bei Stimmengleichheit steht dem Aufsichtsratsvorsitzenden, der aus dem Kreis der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter kommt, bei einer erneuten Abstimmung eine zweite Stimme zu. Darüber hinaus regelt die Geschäftsordnung insbesondere die Bildung und die Befugnisse von Ausschüssen des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen insbesondere der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance informiert. Im Falle von etwaigen Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und vereinbarten Zielen werden diese dem Aufsichtsrat vom Vorstand unter Angabe der Gründe erläutert. Der Aufsichtsrat kann jederzeit zusätzliche Informationen vom Vorstand verlangen.

Abgesehen von den gesetzlich vorgeschriebenen und den in der Geschäftsordnung des Vorstands festgelegten Fällen bedarf der Vorstand nach der Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats unter anderem für Geschäfte und Maßnahmen, die die Unternehmensstruktur oder die Unternehmensstrategie wesentlich ändern oder die zu einer wesentlichen Änderung der Unternehmensentwicklung führen.

Der Aufsichtsrat tagt in der Regel viermal jährlich. Im Jahr 2024 trat der Aufsichtsrat zu fünf Sitzungen zusammen, wovon eine Sitzung eine Strategieklausur war. Die Sitzungen des Aufsichtsrats fanden 2024 alle in Präsenzform statt, wobei für einzelne Mitglieder die Möglichkeit der virtuellen Teilnahme bestand. 2024 hat der Aufsichtsrat auch ohne den Vorstand getagt.

Der Aufsichtsrat führt regelmäßig eine Selbstbeurteilung der Wirksamkeit seiner Tätigkeit und der Tätigkeit seiner Ausschüsse durch. Die Effizienzprüfung erfolgt üblicherweise abwechselnd in einem strukturierten Prozess mithilfe externer Berater und im Wege einer Selbstbeurteilung. Im Jahr 2024 fand die Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats anhand einer strukturierten Abfrage mit Hilfe eines Fragebogens statt, deren Ergebnisse in der Sitzung des Aufsichtsrats am 13. Dezember 2024 eingehend diskutiert wurden.

Im Bericht des Aufsichtsrats erläutert dieser jährlich seine Aktivitäten des vergangenen Geschäftsjahres. Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 ist im Kapitel „An unsere Aktionäre“ des Fraport-Geschäftsberichts 2024 zu finden. Der Vergütungsbericht über das Geschäftsjahr 2024, der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem des Aufsichtsrats sowie der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Absatz 3 AktG sind unter www.fraport.com/de/investoren/publikationen-termine.html veröffentlicht.

Der Aufsichtsrat setzte sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung wie folgt zusammen:

Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Vertreter der Anteilseigner Vertreter der Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer
Michael Boddenberg (Vorsitz)
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 26.05.2020)
Mathias Venema (stellvertretender Vorsitz)
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 01.07.2020)
Dr. Bastian Bergerhoff
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 24.05.2022)
Devrim Arslan
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 31.05.2013)
Kathrin Dahnke
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 23.05.2023)
Karina Becker-Lienemann
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 23.05.2023)
Dr. Margarete Haase
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 01.01.2011)
Ines Born
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 19.07.2022)
Harry Hohmeister
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 23.05.2023)
Hakan Bölükmese
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 29.05.2018)
Mike Josef
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 23.05.2023)
Sidar Kaya
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 23.05.2023)
Frank-Peter Kaufmann
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 30.05.2014)
Karin Knappe
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 08.06.2022)
Lothar Klemm
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 10.05.1999)
Felix Kreutel
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 23.05.2023)
Sonja Wärntges
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 16.10.2020)
Matthias Pöschko
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 01.01.2021)
Prof. Dr.-Ing. Katja Windt
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 11.05.2012)
Özgür Yalcinkaya
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 23.05.2023)

Nähere Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie ihren nach § 285 Nr. 10 HGB anzugebenden Mitgliedschaften finden sich in Tz. 56 des Konzern-Anhangs als Teil des Fraport-Geschäftsberichts 2024. Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter www.fraport.com/de/konzern/ueber-uns/aufsichtsrat-und-beraterkreis.html verfügbar.