Weitere Angaben
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die Offenlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 erfolgen im Vergütungsbericht. Der Vergütungsbericht wurde einer formellen und inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, unterzogen. Der Vergütungsbericht ist als gesondertes Dokument unter www.fraport.com/de/investoren/publikationen-termine.html veröffentlicht.
Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft (Directors’ Dealings)
Gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sind Organmitglieder und sonstige Führungspersonen (Directors) und mit ihnen in enger Beziehung stehende Personen gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Fraport AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenzulegen, soweit der Wert der innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von 20.000 € übersteigt. Die Mitteilungen darüber werden unverzüglich von der Fraport AG veröffentlicht.
Anteilsbesitz der Organe
Der Gesamtaktienbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder liegt unterhalb von 1 % der von der Fraport AG insgesamt ausgegebenen Aktien.
Risiko- und Chancenmanagement
Corporate Governance bedeutet für Fraport auch einen verantwortungsvollen Umgang mit Unternehmensrisiken und -chancen. Aus diesem Grund hat Fraport ein umfassendes konzernweites Risiko- und Chancenmanagementsystem eingeführt. Die Struktur des Risiko- und Chancenmanagementsystems sowie ein Bericht über wesentliche Risiken und unternehmerische Chancen werden durch den Vorstand im zusammengefassten Lagebericht zum Geschäftsjahr eingehend dargestellt. Unterjährige Veränderungen wesentlicher Risiken oder die Erschließung wesentlicher Chancen werden je nach Bedeutung für das Unternehmen entweder per Ad-hoc-Mitteilung oder im Rahmen der unterjährigen Finanzberichterstattung veröffentlicht.
Das Interne Kontrollsystem (IKS) sowie das Risikomanagementsystem (RMS) sind durch Richtlinien im Fraport-Konzern implementiert. Im Risikomanagementsystem werden auch die Maßnahmen zur Erfüllung der nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensziele (fortlaufend) einer Abweichungsanalyse unterzogen.
Zur Angemessenheitsprüfung werden die Prozesse, Risiken und Kontrollen im zentralen IKS jährlich überprüft und aktualisiert. Die Wirksamkeitsprüfung des IKS erfolgt durch ein jährliches Control-Self-Assessment durch die Kontrollverantwortlichen mit Freigabe durch die Prozessverantwortlichen (Vier-Augen-Prinzip). Die Ergebnisse des Control-Self-Assessments werden jährlich im Finanz- und Prüfungsausschuss präsentiert. Das IKS sowie die Weiterentwicklung des RMS werden durch die Interne Revision überprüft.
Das Risikofrüherkennungssystem ist zudem Bestandteil der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer. Die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung wird durch den Aufsichtsrat überwacht. Für Fraport übernimmt dies gemäß § 107 Absatz 3 AktG der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Fraport AG.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Fraport erstellt seinen Konzern-Abschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Nach § 315 Absatz 5 HGB wird ein zusammengefasster Lagebericht erstellt. Der Jahresabschluss der Fraport AG wird nach den Vorschriften des HGB erstellt. Nähere Angaben zu den Grundsätzen der Bilanzierung liefern die Anhänge der jeweiligen Abschlüsse. Der Jahres- und der Konzern-Abschluss werden innerhalb von 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht.
Der Jahres- und Konzern-Abschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht von Fraport werden entsprechend § 316 HGB durch einen Abschlussprüfer geprüft. Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung 2024 ist dies für das Geschäftsjahr 2024 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (nachfolgend: Deloitte). Vor der Unterbreitung des Wahlvorschlags haben der Aufsichtsrat und sein Finanz- und Prüfungsausschuss eine Unabhängigkeitserklärung von Deloitte eingeholt. Die Prüfung des Konzern-Abschlusses und des zusammengefassten Lageberichts erfolgte in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass er den Aufsichtsrat der Fraport AG über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sofort unterrichtet, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll unverzüglich auch über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichten, die sich bei der Prüfung des Konzern-Abschlusses und des zusammengefassten Lageberichts ergeben. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren beziehungsweise im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Prüfung des Konzern-Abschlusses oder des zusammengefassten Lageberichts Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und vom Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben.
Der Abschlussprüfer nahm unterjährig auch an den Beratungen des Finanz- und Prüfungsausschusses zu den Konzern-Zwischenabschlüssen und an den Beratungen des Aufsichtsrats der Fraport AG über den Jahres- und Konzern-Abschluss teil. Entsprechend der Empfehlung D.10 des DCGK diskutierte der Finanz- und Prüfungsausschuss mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Frau Dr. Haase tauschte sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtete dem Ausschuss hierüber. Der Finanz- und Prüfungsausschuss berät regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand.
Offenlegung der Zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung
Die Zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung hat der Vorstand am 14. März 2025 unter www.fraport.de/corporategovernance offengelegt.