Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands
Nach dem Aktiengesetz muss bei der Fraport AG als börsennotierter Gesellschaft, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt und deren Vorstand aus mehr als drei Personen besteht, mindestens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Vorstands sein (Mindestbeteiligungsgebot). Im Geschäftsjahr 2024 hat die Fraport AG dieser Vorgabe entsprochen.
Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sind Zielgrößen und Fristen für die Erreichung dieser Ziele festzulegen.
Eine Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat ist bei der Fraport AG nicht erforderlich, da für den Aufsichtsrat der Fraport AG gemäß § 96 Absatz 2 AktG bereits eine feste Geschlechterquote gilt.
Zielgrößen für den Vorstand
Gilt für den Vorstand das oben genannte Mindestbeteiligungsgebot, entfällt nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes die Pflicht zur Festlegung einer Zielgröße für die Beteiligung von Frauen im Vorstand. Der Aufsichtsrat hat die im Rahmen seiner Sitzung vom 18. September 2015 festgelegte Zielgröße von 25 % für den Frauenanteil im Vorstand der Fraport AG auch nach Wegfall der Pflicht zur Zielgrößensetzung für den Vorstand unverändert bestehen lassen. Seit dem Eintritt von Julia Kranenberg zum 1. November 2022 in den Vorstand der Fraport AG beträgt der Frauenanteil im Vorstand der Fraport AG 40 %.
Zielgrößen für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands
Nach § 76 Absatz 4 AktG und Grundsatz 3 DCGK legt der Vorstand für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest.
Der Vorstand hat für die Fraport AG eine Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands („direct reports“ an den Vorstand) von 31,8 % und eine Zielgröße von 30,9 % für den Frauenanteil in der darunterliegenden Führungsebene („direct reports“ an die erste Führungsebene nach dem Vorstand) für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2026 festgelegt. Für den Konzern hat der Vorstand darüber hinaus für denselben Zeitraum eine Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands („direct reports“ an den Vorstand) von 30,8 % und eine Zielgröße von 30,2 % für den Frauenanteil in der darunterliegenden Führungsebene („direct reports“ an die erste Führungsebene nach dem Vorstand) beschlossen.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 lag der tatsächlich erreichte Frauenanteil bei der Fraport AG in der ersten Führungsebene bei 26,3 % und in der zweiten Führungsebene bei 31,9 %. Im Konzern lag der zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 erreichte Frauenanteil in der ersten Führungsebene bei 28,6 % und in der zweiten Führungsebene bei 33,3 %.
Der Vorstand hat 2024 bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen darüber hinaus auf Vielfalt (Diversity) geachtet und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt. Hierzu wurden bereits in der Vergangenheit verschiedene Programme verabschiedet, die die Förderung von Frauen in Führungspositionen und die Vielfalt für Fraport festschreiben.
Geschlechterquote im Aufsichtsrat
Gemäß § 96 Absatz 2 AktG (Grundsatz 11 DCGK) ist bei Neuwahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat der Fraport AG die gesetzliche Geschlechterquote mit einem Anteil von mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männern im Aufsichtsrat zu erfüllen. Der Aufsichtsrat hatte im Zusammenhang mit der letzten Aufsichtsratswahl im Jahr 2023 beschlossen, dass diese Quoten von der Seite der Anteilseignervertreter und der Seite der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen sind. Diese Anforderungen wurden mit der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Fraport AG im Jahr 2024 erfüllt.