Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte, Investments in Flughafen-Betreiberprojekte, sonstigen immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind im Konzern-Anlagespiegel dargestellt.
17 Geschäfts- oder Firmenwert
Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Konsolidierung betreffen:
Geschäfts- oder Firmenwerte | ||
---|---|---|
in Mio € | Buchwert 31.12.2024 |
Buchwert 31.12.2023 |
Fraport Slovenija | 18,0 | 18,0 |
Fraport USA | 1,0 | 1,0 |
Media | 0,3 | 0,3 |
Gesamt | 19,3 | 19,3 |
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in die Werthaltigkeitstests der wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Dezember 2024 eingeflossenen Annahmen:
Goodwill Impairment Test | ||||
---|---|---|---|---|
Bezeichnung CGU | Diskontierungs- zinssatz vor Steuern |
Wachstumsrate Ewige Rente |
Durchschnittliches Umsatzwachstum im Detail- planungszeitraum1) |
Detailplanungs- zeitraum |
Fraport Slovenija | 9,2 % | – | 3,5 % | 2025 bis 2053 |
1) Der Planungszeitraum bis einschließlich 2027 ist geprägt von einem überdurchschnittlichen Umsatzwachstum bedingt durch die Erholung des Luftverkehrs nach der Coronavirus-Pandemie. Das angegebene durchschnittliche Umsatzwachstum ist um den Erholungseffekt bereinigt und gibt das durchschnittliche Wachstum für die Jahre 2028 bis 2053 wieder. Über den gesamten Planungszeitraum ergibt sich ein unbereinigtes durchschnittliches Umsatzwachstum in Höhe von 3,9 %. |
Die verwendeten Parameter im Rahmen der Werthaltigkeitstests beruhen auf der vom Vorstand genehmigten aktuellen Planung. Diese berücksichtigt unternehmensinterne Erfahrungswerte sowie externe ökonomische Rahmendaten.
Die zur Bestimmung der Wachstumsannahmen verwendeten Umsatzprognosen basieren insbesondere auf erwarteten Flugverkehrsentwicklungen abgeleitet aus externen Marktprognosen.
Bei einer Variation des Diskontierungszinssatzes um +0,5 Prozentpunkte oder einer Anpassung der Wachstumsprognosen um –0,5 Prozentpunkte ergibt sich keine Auswirkung auf die Werthaltigkeit der ausgewiesenen Goodwills.
Der dem Impairment-Test von Fraport Slovenija zugrunde liegende Planungszeitraum entspricht der Laufzeit des aus einem langfristigen Grundstücksnutzungsvertrag abgeleiteten Rechts zum Betreiben des Flughafens in Ljubljana.
18 Investments in Flughafen-Betreiberprojekte
Investments in Flughafen-Betreiberprojekte | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Investments in Flughafen-Betreiberprojekte | 4.547,5 | 4.146,8 |
Bei den Investments in Flughafen-Betreiberprojekte handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 (siehe auch Tz. 4 und Tz. 49) geleistete Einmalgebühren und aktivierte Mindestkonzessionszahlungen von 1.713,9 Mio € (im Vorjahr: 1.790,8 Mio €) sowie getätigte Investitionen von 2.808,9 Mio € (im Vorjahr: 2.304,7 Mio €) und geleistete Anzahlungen von 24,7 Mio € (im Vorjahr: 51,3 Mio €) beinhalten. Sie betreffen den Terminalbetrieb an den Konzessionsflughäfen in Griechenland mit 1.815,1 Mio € (im Vorjahr: 1.864,9 Mio €), Lima mit 2.073,9 Mio € (im Vorjahr: 1.522,2 Mio €), Fortaleza und Porto Alegre mit 513,4 Mio € (im Vorjahr: 611,2 Mio €) sowie Varna und Burgas mit 145,1 Mio € (im Vorjahr: 148,5 Mio €).
Aus Darlehen, die zur konkreten Finanzierung für den Ausbau am Flughafen Lima aufgenommen wurden, fielen insgesamt Fremdkapitalkosten in Höhe von 60,5 Mio € (im Vorjahr: 37,5 Mio €) an, wovon 47,3 Mio € (im Vorjahr: 28,6 Mio €) aktiviert wurden. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 7,65 % (im Vorjahr: 7,65 %) verzinst.
19 Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Sonstige Konzessions- und Betreiberrechte | 47,7 | 49,3 |
Software und übrige immaterielle Vermögenswerte | 50,9 | 47,7 |
Gesamt | 98,6 | 97,0 |
Die sonstigen Konzessions- und Betreiberrechte enthalten insbesondere das aus einem bestehenden, langfristigen Grundstücksnutzungsvertrag abgeleitete Recht zum Betreiben des Flughafens Ljubljana (47,6 Mio €, im Vorjahr: 49,2 Mio €) mit einer Restlaufzeit von 29 Jahren (im Vorjahr: 30 Jahre).
Die übrigen immateriellen Vermögenswerte enthalten zum Stichtag selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte mit Restbuchwerten in Höhe von 6,0 Mio € (im Vorjahr: 7,2 Mio €). Weitere 5,4 Mio € (im Vorjahr 2,9 Mio €) befanden sich zum Stichtag in der Entwicklungsphase. Die Abschreibung erfolgt linear unter Berücksichtigung von planmäßigen Nutzungsdauern zwischen 5 und 25 Jahren. Die Abschreibung des Geschäftsjahres beträgt 1,8 Mio € (im Vorjahr: 1,6 Mio €).
20 Sachanlagen
Sachanlagen | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 3.114,1 | 3.131,9 |
Technische Anlagen und Maschinen | 1.533,0 | 1.518,1 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 191,2 | 193,5 |
Anlagen im Bau | 4.876,3 | 3.949,7 |
Nutzungsrechte Leasing | 135,7 | 158,3 |
Gesamt | 9.850,3 | 8.951,5 |
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2024 belaufen sich auf 1.281,3 Mio € (im Vorjahr: 955,8 Mio €). Davon entfallen 993,0 Mio € (im Vorjahr: 706,9 Mio €) auf den Bau vom Terminal 3 („Ausbau Süd“) sowie weitere Projekte im Zusammenhang mit kapazitativen Ausbaumaßnahmen am Frankfurter Flughafen.
Fremdkapitalkosten wurden bei der Fraport AG in Höhe von 64,8 Mio € (im Vorjahr: 34,7 Mio €) für generelle Projektfinanzierungen aktiviert. Diese entfallen auf Finanzierungen, bei denen keine eindeutige Zuordnung des für die Investitionen aufgenommenen Fremdkapitals zur Herstellung bestimmter qualifizierter Vermögenswerte möglich ist. Der angewandte Fremdkapitalkostensatz betrug durchschnittlich rund 2,5 % (im Vorjahr: rund 1,9 %). Für Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau von Terminal 3 und dem Personentransportsystem stehen, wurden zusätzlich konkrete Projektfinanzierungen abgeschlossen. Insgesamt wurden hierfür im Geschäftsjahr Fremdkapitalkosten in Höhe von 9,3 Mio € (im Vorjahr: 6,8 Mio €) aktiviert. Der durchschnittliche Finanzierungskostensatz lag bei rund 2,2 % (im Vorjahr: rund 1,2 %).
Durch gewährte Besicherungen waren zum Stichtag Sachanlagen mit einem Buchwert von insgesamt 0,1 Mio € (im Vorjahr: 0,2 Mio €) belastet.
Das Sachanlagevermögen des Fraport-Konzerns enthält Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken der Fraport AG in Höhe von 3.007,4 Mio € (im Vorjahr: 3.022,5 Mio €). Zum Bilanzstichtag 2024 befanden sich Grundstücke mit einer Fläche von 26,1 Mio Quadratmeter im Eigentum der Fraport AG. Die Verkehrswerte der Grundstücke, die im Sachanlagevermögen klassifiziert sind, betragen je nach Lage und Nutzungsart zwischen 1 € und 650 € je Quadratmeter (veröffentlichte Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen).
In den Sachanlagen sind Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen über Grundstücke und Gebäude enthalten. Die Entwicklung der Nutzungsrechte ist dem Konzern-Anlagespiegel zu entnehmen.
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen | ||
---|---|---|
in Mio € | 2024 | 2023 |
Buchwert Nutzungsrechte zum 31.12. | 135,7 | 158,3 |
Buchwert Leasingverbindlichkeiten zum 31.12. | 151,2 | 174,2 |
Zugänge Nutzungsrechte/ Leasingverbindlichkeiten im Geschäftsjahr | 6,6 | 8,6 |
Zahlungsmittelabflüsse gesamt für bestehende Leasingverhältnisse | 126,6 | 71,7 |
Variable Leasingzahlungen, die keinen Eingang in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten fanden | 83,2 | 26,5 |
Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten | 6,3 | 7,2 |
Erträge aus der Untervermietung von Nutzungsrechten | 155,9 | 96,8 |
Vereinbarte, aber noch nicht begonnene Leasingverhältnisse | 0,0 | 0,0 |
Die zum Stichtag bilanzierten Nutzungsrechte entfallen mit 97,9 Mio € (im Vorjahr: 121,5 Mio €) überwiegend auf die Gesellschaften der Fraport USA (Segment International Activities & Services), die im Rahmen von Miet- und Konzessionsverträgen kommerzielle Terminalflächen an diversen US-amerikanischen Flughäfen betreibt und entwickelt. In die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten der Gesellschaften der Fraport USA wurden lediglich die fest vereinbarten, dem Leasinggeber garantierten Mindestleasingzahlungen einbezogen. Darüber hinaus zu zahlende umsatzabhängige (variable) Mietzahlungen werden in der jeweiligen Periode aufwandswirksam erfasst und sind im Falle der Gesellschaften der Fraport USA im Materialaufwand ausgewiesen. Die derzeit bei der Fraport USA bestehenden Miet- und Konzessionsverträge haben in der Regel eine Laufzeit von zehn Jahren sowie zum Teil Verlängerungsoptionen um je fünf Jahre, die jedoch nicht einseitig ausübbar und demnach nicht hinreichend sicher zu beurteilen sind. Es werden nur fest vereinbarte Laufzeiten ohne Optionszeiträume als Laufzeit berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2023 hat sich die Fraport USA im Vergabeverfahren um das Centermanagement an den Flughäfen Washington Dulles International Airport (IAD) und Ronald Reagan Washington National Airport (DCA) durchgesetzt. Die operative Übernahme erfolgte zum 1. Januar 2024. Aufgrund der variabel ausgestalteten Mietzahlungen resultiert aus dem Neuvertrag kein Ansatz eines Nutzungsrechts beziehungsweise einer Leasingverbindlichkeit. Die anfallenden variablen Mietzahlungen werden jeweils periodengerecht im Materialaufwand erfasst. Mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2034 ist dies der am längsten laufende Vertrag bei der Fraport USA.
Die im Geschäftsjahr angefallenen variablen Leasingzahlungen entfallen vollständig auf die Fraport USA. Zukünftige Zahlungsmittelabflüsse aus variablen Leasingzahlungen fallen an, wenn die Leasingzahlungen des Geschäftsjahres die vertraglich festgelegten Mindestleasingzahlungen (Sockelmieten), die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten eingeflossen sind, überschreiten oder sofern die Verträge keine mit hinreichender Sicherheit bestimmbaren Mindestleasingzahlungen enthalten. Dieser Teil wird als variable Leasingzahlung behandelt. Die Höhe der insgesamt zu zahlenden Leasingzahlungen hängt von den vereinnahmten Umsatzerlösen aus der Untervermietung der Konzessionsflächen ab.
Zum Stichtag bestehen zukünftige nominale Zahlungsverpflichtungen aus den bestehenden Leasingverhältnissen in Höhe von 179,2 Mio € (im Vorjahr: 224,8 Mio €). Bezüglich des Liquiditätsprofils der Leasingverbindlichkeiten wird auf Tz. 47 verwiesen.
21 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Frankfurt am Main gelegene Grundstücke und Gebäude, die wie folgt klassifiziert werden:
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | ||||
---|---|---|---|---|
in Mio € |
Buchwert 31.12.2024 |
Buchwert 31.12.2023 |
Fair Value 31.12.2024 |
Fair Value 31.12.2023 |
Unbebaute Grundstücke – Level 2 | 3,1 | 3,1 | 2,8 | 2,6 |
Unbebaute Grundstücke – Level 3 | 8,7 | 8,7 | 22,9 | 16,1 |
Bebaute Grundstücke – Level 3 | 70,8 | 57,7 | 122,6 | 86,9 |
Summe | 82,6 | 69,5 | 148,3 | 105,6 |
Bei den unbebauten Grundstücken – Level 2 handelt es sich im Wesentlichen um noch zu erschließende Flächen in Kelsterbach in unmittelbarer Lage zur Landebahn Nordwest.
Der beizulegende Wert der unbebauten Grundstücke – Level 2 wird intern unter Anwendung des Vergleichswertverfahrens gemäß der in Deutschland geltenden Immobilienwertermittlungsverordnung vom 3. Dezember 2019 (ImmoWertV) unter Zugrundelegung der vom Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwerte ermittelt. Der Fair Value der unbebauten Grundstücke – Level 3 wird ebenfalls mithilfe des Vergleichswertverfahrens intern ermittelt. Die dabei einfließenden Quadratmeterpreise aktuell vorgenommener Grundstückstransaktionen desselben Baugebiets sind jedoch nicht am Markt beobachtbar.
Die bebauten Grundstücke – Level 3 umfassen zu Wohnzwecken vermietete Immobilien aus dem freiwilligen Ankaufprogramm für im Anflugbereich der Landebahn Nordwest gelegene Immobilien in Flörsheim, das Grundstück des Fernbahnhofs und die Parkhäuser in Gateway Gardens sowie gewerblich vermietete Immobilien. Im Geschäftsjahr 2024 kam es in dieser Kategorie zu einem Zugang. Ein zuvor selbstgenutztes Gebäude der Airport City West wird künftig an einen Kunden vermietet. Der Anstieg des Buchwerts und des Fair Value ist bedingt durch diesen Effekt.
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Kategorie bebaute Grundstücke – Level 3 erfolgt zum Teil mittels des Ertragswertverfahrens gemäß ImmoWertV sowie zum Teil mittels des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens durch externe Gutachter oder eigene Berechnungen. Als wesentliche Eingangsparameter beim Ertragswertverfahren können der Vervielfältiger in Abhängigkeit der Nutzungsdauer und des Liegenschaftszinssatzes sowie die zugrunde gelegte Jahresmiete genannt werden. Beim Discounted-Cash-Flow-Verfahren wird eine ewige Rente unterstellt. Wesentliche Eingangsparameter sind dabei der Diskontierungszinssatz, die nachhaltige Marktmiete, die angenommene Restnutzungsdauer, prognostizierte Instandhaltungskosten sowie die erwartete Mietentwicklung.
Für wesentliche Teile der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ergeben sich aus der unmittelbaren Nähe zur Landebahn Nordwest voraussichtliche Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerbarkeit.
Im Geschäftsjahr 2024 sind Netto-Mieteinnahmen aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 7,6 Mio € (im Vorjahr: 7,4 Mio €) erzielt worden. Für den Unterhalt der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind insgesamt 2,5 Mio € (im Vorjahr: 2,3 Mio €) nicht umlagefähige Aufwendungen (exklusive Abschreibungen) aufgewendet worden; davon entfielen 0,1 Mio € (im Vorjahr: 0,1 Mio €) auf Liegenschaften, für die im Geschäftsjahr keine Mieteinnahmen erzielt wurden.
Zum Stichtag bestanden wie im Vorjahr keine Verpflichtungen zum Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Für Aus- und Umbauarbeiten bestanden zum Stichtag vertragliche Verpflichtungen in Höhe von 50,0 Mio €.
22 Anteile an at-Equity bewerteten Unternehmen
Bei den wesentlichen Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen im Fraport-Konzern handelt es sich um Gesellschaften, die Konzern-Flughäfen außerhalb von Frankfurt betreiben. Dies betrifft die beiden Gesellschaften im Zusammenhang mit der Betriebskonzession am Flughafen Antalya.
Anteile an Gemeinschaftsunternehmen
Die Fraport TAV Antalya Terminal, Isletmeciligi Anonim Sirketi, Antalya, Türkei („Fraport TAV Antalya I“), ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Fraport AG und der TAV Havalimanlari Holding A.Ş., das im Rahmen des Konzessionsvertrags vom 22. Mai 2007 mit der türkischen Flughafenbehörde (DHMI – Konzessionsgeber) die Terminals am Flughafen Antalya betreibt. Die Konzession zum Betrieb der Terminals und damit das Recht zur Nutzung aller im Konzessionsvertrag aufgeführten Vermögenswerte läuft insgesamt 17 Jahre bis Ende 2024. Mit Schreiben vom 12. Februar 2021 hat die türkische Regierung die Verlängerung der Konzessionslaufzeit für den Terminalbetrieb am Flughafen Antalya um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2026 gebilligt.
Im Hinblick auf die zur Nutzung überlassene Infrastruktur ist die Gesellschaft verpflichtet, Instandhaltungen und Kapazitätserweiterungen (sofern erforderlich) durchzuführen. Verteilt über die Dauer der Konzessionslaufzeit sind Konzessionsabgaben in Höhe von netto 2,01 Mrd € an die DHMI zu zahlen. Als Gegenleistung erhält der Konzessionsnehmer ein Nutzungsrecht an der bestehenden und neu erstellten Terminal-Infrastruktur zum Betrieb des Flughafens und das Recht zur Erwirtschaftung von Umsätzen aus Passagierentgelten von den Airlines und sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Terminalbetrieb. Die Passagierentgelte werden durch den Konzessionsgeber reguliert.
Fraport ist mit 51 % am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt, allerdings kann aufgrund der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Abstimmungsregelungen keine der beiden Parteien eine Entscheidung einseitig herbeiführen. Die Aufteilung der variablen Rückflüsse aus dem Unternehmen ist im Gesellschaftsvertrag gesondert geregelt, demnach stehen beiden Partnern Rückflüsse in gleicher Höhe zu. Aufgrund der Aufteilung der Dividendenrechte und der gemeinschaftlichen Führung und Kontrolle wird die Gesellschaft bei der At-Equity-Bewertung mit 50 % berücksichtigt. Da die Gesellschaft nicht börsennotiert ist, existiert kein verfügbarer aktiver Marktwert der Anteile.
Im Zusammenhang mit der im Dezember 2021 gewonnenen Ausschreibung für die neue Betriebskonzession am Flughafen Antalya hat die Fraport AG gemeinsam mit der TAV Airports Holding die Gesellschaft Fraport TAV Antalya Yatirim, Yapim ve İşletme A.Ş., Antalya, Türkei, („Fraport TAV Antalya II“), gegründet. Die operative Betriebszeit der Gesellschaft beginnt Anfang 2027, nach Ablauf der bestehenden Konzession. Die Fraport AG hält 49 % der Kapitalanteile. Weitere 51 % der Anteile an der Gesellschaft werden von der TAV Airports Holding gehalten. Aufgrund der vertraglich vereinbarten Mitwirkungsrechte wird die Gesellschaft gemeinsam von den Gesellschaftern kontrolliert. Ebenfalls im Dezember 2021 erfolgte der Abschluss des Konzessionsvertrags zwischen der Fraport TAV Antalya Yatirim, Yapim ve İşletme A.Ş. und dem türkischen Staat. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2051. Die Konzession umfasst den Betrieb der Terminals und anderer landseitiger Infrastruktur, darunter Retail-Flächen, das Parkierungsmanagement und die Passagierkontrollen. Für die neue Betriebskonzession sind von der Fraport TAV Antalya Yatirim, Yapim ve İşletme A.Ş. fixe Konzessionsabgaben von insgesamt netto 7,25 Mrd € verteilt über die Laufzeit an den türkischen Staat (DHMI) zu zahlen, wovon 25 % des Betrags nach Abschluss des Konzessionsvertrags Ende März 2022 entrichtet worden waren. Für die Vorauszahlung sowie die Ausbauinvestitionen von rund 765,3 Mio € wurde bisher eine Finanzierung über rund 2,3 Mrd € aufgenommen. Die bestehende Brückenfinanzierung wurde Ende März 2024 bis September 2025 verlängert und aufgestockt. Eine Anschlussfinanzierung wird derzeit vorbereitet. Hierzu wurden durch die Gesellschaft bereits Gespräche mit dem Bankenmarkt aufgenommen. Diese befinden sich im fortgeschrittenen Stadium.
Im Zusammenhang mit Risiken bezüglich der Betriebskonzession in Antalya wird auf die Erläuterungen in der Chancen- und Risikoberichterstattung im zusammengefassten Lagebericht verwiesen.
Zusammengefasste Bilanz | ||||
---|---|---|---|---|
in Mio € | Antalya I | Antalya II | ||
31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
Langfristige Vermögenswerte | 262,4 | 401,7 | 5.684,7 | 5.057,9 |
Langfristige Schulden | 134,8 | 221,5 | 2.749,9 | 2.459,3 |
davon finanzielle Verbindlichkeiten | 116,1 | 214,7 | 2.680,5 | 2.459,3 |
davon sonstige Verbindlichkeiten (einschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) |
18,7 | 6,8 | 69,4 | 0,0 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 191,1 | 153,9 | 57,7 | 72,8 |
davon Zahlungsmittel | 154,0 | 122,2 | 51,0 | 51,7 |
davon sonstige Vermögenswerte | 37,1 | 31,7 | 6,7 | 21,1 |
Kurzfristige Schulden | 158,7 | 219,8 | 2.226,2 | 1.933,3 |
davon finanzielle Verbindlichkeiten | 110,3 | 156,0 | 2.194,1 | 1.881,5 |
davon sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (einschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) |
48,4 | 63,8 | 32,1 | 51,8 |
Nettovermögen | 160,0 | 114,3 | 766,3 | 738,1 |
Anteiliges Nettovermögen | 80,0 | 57,1 | 383,2 | 369,1 |
Geschäfts- oder Firmenwert | 16,9 | 16,9 | 0,0 | 0,0 |
Beteiligungsbuchwert | 96,9 | 74,0 | 383,2 | 369,1 |
Ergebnisdaten | ||||
---|---|---|---|---|
in Mio € | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
Umsatzerlöse | 515,9 | 467,7 | 284,9 | 465,4 |
EBITDA | 373,5 | 371,6 | –5,2 | –8,5 |
Planmäßige Abschreibungen | –121,6 | –116,3 | 0,0 | 0,0 |
Zinserträge | 3,9 | 2,5 | 0,6 | 2,4 |
Zinsaufwendungen | –15,9 | –36,0 | –16,9 | –8,8 |
Währungsumrechnungsdifferenzen | –8,6 | –9,0 | –1,2 | –0,3 |
Ertragsteuern | –49,5 | –49,1 | –10,7 | 25,4 |
Ergebnis nach Steuern | 181,8 | 163,7 | –33,4 | 10,2 |
Sonstiges Ergebnis | 0,6 | 0,3 | 61,6 | 0,0 |
Gesamtergebnis | 182,4 | 164,0 | 28,2 | 10,2 |
Die Überleitungsrechnung für den im Konzern bilanzierten Buchwert an Gemeinschaftsunternehmen ist in der folgenden Übersicht dargestellt:
Überleitung zu Buchwerten an Gemeinschaftsunternehmen | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | Antalya I | Antalya II | Übrige Gemeinschaftsunternehmen |
Gesamt | ||||
2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | |
Beteiligungsbuchwert am 1.1. (Fraport-Anteil) |
74,0 | 73,3 | 369,1 | 364,0 | 74,9 | 51,8 | 518,0 | 489,1 |
Anteilige Jahresüberschüsse/-fehlbeträge | 90,9 | 81,8 | –16,7 | 5,1 | –0,1 | –1,0 | 74,1 | 85,9 |
Anteilige sonstige Ergebnisse | 0,3 | 0,3 | 30,8 | 0,0 | 0,4 | 0,2 | 31,5 | 0,5 |
Gesamtergebnis | 91,2 | 82,1 | 14,1 | 5,1 | 0,3 | –0,8 | 105,6 | 86,4 |
Dividenden | –68,3 | –81,4 | 0,0 | 0,0 | –11,9 | –8,6 | –80,2 | –90,0 |
Sonstige Anpassungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 13,1 | 12,6 | 13,1 | 12,6 |
Zugänge/Kapitaleinzahlungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 19,9 | 0,3 | 19,9 |
Beteiligungsbuchwert am 31.12. (Fraport-Anteil) |
96,9 | 74,0 | 383,2 | 369,1 | 76,7 | 74,9 | 556,8 | 518,0 |
Wesentliche Beschränkungen im Sinne des IFRS 12 liegen nicht vor.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Bei den assoziierten Unternehmen handelt es sich um die Gesellschaften Thalita Trading Ltd., die ASG Airport Service Gesellschaft mbH, und die FraScout GmbH.
Der kumulierte Gesamtbetrag an nicht erfassten anteiligen Verlusten der assoziierten Unternehmen betrug zum 31. Dezember 2024 8,9 Mio € (im Vorjahr 6,4 Mio €) und die entsprechenden Verluste der Berichtsperiode lagen bei 2,5 Mio € (im Vorjahr: 1,7 Mio €).
Die Fraport AG hält 25,0 % der Anteile an der Thalita Trading Ltd., die bis zu ihrer Enteignung im November 2023 100 % der Anteile an der Betreibergesellschaft des Flughafen Pulkovo, Northern Capital Gateway LLC („NCG"), gehalten hat. Da wesentliche Beschlüsse und Entscheidungen zur Thalita Ltd. weiterhin nur auf Basis der unverändert gültigen Satzung und Gesellschafterrechte getroffen werden können, wird das Unternehmen unverändert als assoziiertes Unternehmen im Konzernabschluss abgebildet. Aufgrund kumulierter Verluste der Vergangenheit beträgt der Beteiligungsbuchwert „null“.
Formal weiterhin bestehende Darlehens- und Zinsforderungen des Fraport Konzerns gegenüber der Thalita Trading Ltd. wurden bereits zum 30. Juni 2022 in Höhe von 163,3 Mio € vollständig abgeschrieben, da aufgrund der Sanktionslage keine Cash Flows (Zins- und Tilgungszahlungen) mehr zu erwarten waren. Diese Einschätzung besteht weiterhin zum 31. Dezember 2024 aufgrund der erfolgten Enteignung im November 2023 im Zusammenhang mit der nach wie vor unveränderten Sanktionslage.
23 Andere Finanzanlagen
Andere Finanzanlagen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | Restlaufzeit | Gesamt | Restlaufzeit | Gesamt | ||
bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2024 | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2023 | |
Finanzanlagen | ||||||
Wertpapiere | 550,7 | 466,1 | 1.016,8 | 748,0 | 559,7 | 1.307,7 |
Sonstige Beteiligungen | 0,0 | 121,3 | 121,3 | 0,0 | 117,9 | 117,9 |
Ausleihungen | ||||||
Ausleihungen an Gemeinschaftsunternehmen | 1,3 | 82,0 | 83,3 | 6,2 | 40,5 | 46,7 |
Ausleihungen an assoziierte Unternehmen | 0,0 | 0,2 | 0,2 | 0,0 | 0,1 | 0,1 |
Sonstige Ausleihungen | 130,0 | 147,1 | 277,1 | 95,0 | 230,3 | 325,3 |
Insolvenzgesicherte Fondsanteile | 0,0 | 17,6 | 17,6 | 0,0 | 4,6 | 4,6 |
Gesamt | 682,0 | 834,3 | 1.516,3 | 849,2 | 953,1 | 1.802,3 |
Im Berichtsjahr wurden Geldanlagen in Wertpapiere in Höhe von 538,1 Mio € (im Vorjahr: 717,5 Mio €) getätigt, die zum Teil unterjährig bereits wieder abgegangen sind. Des Weiteren ergaben sich Umgliederungen in den kurzfristigen Teil aufgrund von im Jahr 2025 fälligen Wertpapieren in Höhe von 273,1 Mio € (im Vorjahr: 364,1 Mio €) sowie Veränderungen aus der Bewertung in Höhe von +30,1 Mio € (im Vorjahr: +31,8 Mio €).
Die insolvenzgesicherten Fondsanteile dienen ausschließlich der Absicherung von Wertguthaben aus Zeitkontenmodellen und Altersteilzeitansprüchen insbesondere der Mitarbeiter der Fraport AG. Im Geschäftsjahr 2024 haben sich die Fondsanteile um 2,5 Mio € erhöht (im Vorjahr: 5,7 Mio €). Die Anschaffungskosten betrugen zum Stichtag 76,8 Mio € (im Vorjahr: 74,3 Mio €). Diese Wertpapiere werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den korrespondierenden bilanziellen Verpflichtungen in Höhe von 59,8 Mio € (im Vorjahr: 69,0 Mio €) verrechnet (siehe auch Tz. 40). Zum Jahresabschluss ergab sich für die Fondsanteile eine Überdeckung von 17,6 Mio € (im Vorjahr: Unterdeckung von 4,6 Mio €).
Die Veränderung der sonstigen Beteiligungen betrifft Anteile an der Delhi International Airport Private Ltd., Neu-Delhi, Indien, für die sich im Berichtsjahr ein ermittelter beizulegender Zeitwert ergab.
Die Ausleihungen an Gemeinschaftsunternehmen betreffen im Wesentlichen ein im Geschäftsjahr 2022 gegenüber der Fraport TAV Antalya Yatirim, Yapim ve İşletme A.Ş. ausgereichtes Darlehen.
24 Lang- und kurzfristige sonstige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte
Lang- und kurzfristige sonstige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | Restlaufzeit | Gesamt | Restlaufzeit | Gesamt | ||
bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2024 | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2023 | |
Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen | 16,0 | 7,6 | 23,6 | 13,6 | 2,3 | 15,9 |
Forderungen gegen assoziierte Unternehmen | 0,1 | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Forderungen gegen sonstige Beteiligungen | 0,3 | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 101,2 | 100,3 | 201,5 | 98,6 | 97,9 | 196,5 |
Gesamt | 117,6 | 107,9 | 225,5 | 112,2 | 100,2 | 212,4 |
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten insbesondere erfasste Kompensationsansprüche im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie sowie Zinsabgrenzungen aus Tages- und Termingeldern und positive Marktwerte von Derivaten.
25 Lang- und kurzfristige sonstige nichtfinanzielle Forderungen und Vermögenswerte
Lang- und kurzfristige sonstige nichtfinanzielle Forderungen und Vermögenswerte | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | Restlaufzeit | Gesamt | Restlaufzeit | Gesamt | ||
bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2024 | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2023 | |
Rechnungsabgrenzungsposten | 23,3 | 28,7 | 52,0 | 18,5 | 22,0 | 40,5 |
Erstattung „Passiver Schallschutz/Wirbelschleppen“ | 6,6 | 21,9 | 28,5 | 5,3 | 33,1 | 38,4 |
Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte | 154,2 | 34,9 | 189,1 | 100,0 | 40,3 | 140,3 |
Gesamt | 184,1 | 85,5 | 269,6 | 123,8 | 95,4 | 219,2 |
Der Posten „Erstattung Passiver Schallschutz/Wirbelschleppen“ enthält den erwarteten Gesamterstattungsbetrag aus Lärmschutzentgelten der Luftverkehrsgesellschaften für passiven Schallschutz und Wirbelschleppen, der in Übereinstimmung mit IAS 37.53 im Zusammenhang mit der gebildeten Rückstellung für die Verpflichtung der Fraport AG zur Erstattung von Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen, Außenwohnbereichsentschädigungen und Dachsicherungsmaßnahmen (Wirbelschleppen) als sonstiger Vermögenswert aktiviert wurde. Die Bewertung erfolgt zum Barwert der geschätzten Aufwendungen für die Kostenerstattung der baulichen Schallschutzmaßnahmen und der geschätzten Aufwendungen für Außenwohnbereichsentschädigungen.
Die Entwicklung des Postens im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar:
Erstattung „Passiver Schallschutz/Wirbelschleppen“ | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | 1.1.2024 | Vereinnahmung | Abgänge | Umgliederung | Zinseffekt | 31.12.2024 |
Erstattung „Passiver Schallschutz/ Wirbelschleppen“ |
38,4 | 10,7 | 0,0 | 0,0 | 0,8 | 28,5 |
Hinsichtlich der korrespondierenden sonstigen Rückstellungen wird auf Tz. 40 verwiesen. Der Buchwert des Erstattungsanspruchs hängt von den tatsächlich vereinnahmten und künftig erwarteten Lärmschutzentgelten ab. Der Buchwert der korrespondierenden Rückstellung hängt von den tatsächlichen und künftig erwarteten Mittelabflüssen für passive Lärmschutzmaßnahmen und Wirbelschleppen ab.
Bei den Rechnungsabgrenzungen handelt es sich im Wesentlichen um gezahlte Baukostenzuschüsse der Fraport AG. Diese werden insbesondere an Versorgungsunternehmen geleistet, die Anlagen für spezielle Anforderungen der Fraport AG einrichten. Eigentümer der Versorgungseinrichtungen sind die Versorgungsunternehmen.
Die sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerte enthalten insbesondere Forderungen aus sonstigen Steuern insbesondere im Zusammenhang mit den Bautätigkeiten in Peru und Frankfurt.
26 Ertragsteuerforderungen
Ertragsteuerforderungen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | Restlaufzeit | Gesamt | Restlaufzeit | Gesamt | ||
bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2024 | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2023 | |
Ertragsteuerforderungen | 33,7 | 0,0 | 33,7 | 42,5 | 0,0 | 42,5 |
Die Ertragsteuerforderungen beinhalten zum 31. Dezember 2024 im Wesentlichen Erstattungsansprüche aus dem laufenden Jahr beziehungsweise aus Vorjahren.
27 Latente Steueransprüche
Latente Steueransprüche | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Latente Steueransprüche | 93,0 | 102,3 |
Die Abgrenzung der aktiven latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12. Weitere Erläuterungen sind in Tz. 15 enthalten.
28 Vorräte
Vorräte | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 23,3 | 24,3 |
Grundstücke und Gebäude zum Verkauf | 0,4 | 0,5 |
Unfertige Leistungen/Sonstige | 1,1 | 3,2 |
Gesamt | 24,8 | 28,0 |
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen im Wesentlichen Verbrauchsstoffe für den Flughafenbetrieb.
29 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Gegen fremde Unternehmen | 288,6 | 271,5 |
Zum Abschlussstichtag 2024 besteht, ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, ein maximales Ausfallrisiko in Höhe des Buchwerts von 288,6 Mio € (im Vorjahr: 271,5 Mio €). Die folgende Tabelle gibt Informationen über das Ausmaß des Ausfallrisikos hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Analyse des Ausfallrisikos | |||||
---|---|---|---|---|---|
in Mio € | Buchwert | Nicht überfällig | Überfällig | ||
< 30 Tage | 30 – 180 Tage | > 180 Tage | |||
31.12.2024 | 288,6 | 196,6 | 69,9 | 7,4 | 14,7 |
31.12.2023 | 271,5 | 185,7 | 56,0 | 15,4 | 14,4 |
Zum 31. Dezember 2024 bestanden 23 % (im Vorjahr: 25 %) der offenen Forderungen mit einem Kunden.
Erhaltene Sicherheiten wurden bis zum Abschlussstichtag weder verkauft noch als Sicherheit weitergegeben und werden nach Beendigung der Geschäftsbeziehung dem jeweiligen Schuldner wieder ausgehändigt. Die erhaltenen Sicherheiten sind nur bei Ausfall des Schuldners in Anspruch zu nehmen. Die erhaltenen Sicherheiten bestehen im Wesentlichen aus Bankgarantien. Darüber hinaus werden für Airlines, soweit möglich, Warenkreditversicherungen abgeschlossen. Bei zu bildenden Wertberichtigungen werden die Sicherheiten berücksichtigt.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
Entwicklung der Wertberichtigungen | ||
---|---|---|
in Mio € | 2024 | 2023 |
Stand 1.1. | 27,4 | 22,5 |
Im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasste Wertberichtigungen | 2,7 | 5,3 |
Umsatzmindernd erfasste Wertberichtigungen | 1,6 | 1,3 |
Auflösung gegen sonstige betriebliche Erträge | –2,1 | –0,4 |
Inanspruchnahmen | –0,2 | –1,1 |
Währungskursänderungen | –0,2 | –0,2 |
Stand 31.12. | 29,2 | 27,4 |
30 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Kassenguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 2.646,2 | 2.410,5 |
Die Guthaben bei Kreditinstituten enthalten hauptsächlich kurzfristige Termingelder sowie Tagesgelder. Die Termingelder unterliegen keinen wesentlichen Wertschwankungsrisiken und können kurzfristig liquidiert werden.
Im Zusammenhang mit der Finanzierung in Griechenland und Brasilien sowie den Investitionsverpflichtungen der Fraport USA unterlagen Bankguthaben in Höhe von 259,9 Mio € (im Vorjahr: 126,2 Mio €) Verfügungsbeschränkungen.
Die Überleitung des Finanzmittelbestands in der Bilanz auf den Finanzmittelbestand in der Kapitalflussrechnung ist in Tz. 43 enthalten.
31 Gesellschaftern der Fraport AG zurechenbares Eigenkapital
Gesellschaftern der Fraport AG zurechenbares Eigenkapital | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Gezeichnetes Kapital | 923,9 | 923,9 |
Kapitalrücklage | 598,5 | 598,5 |
Gewinnrücklage | 3.306,2 | 2.796,3 |
Gesamt | 4.828,6 | 4.318,7 |
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital (vermindert um Aktien im eigenen Bestand) ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe eingezahlt.
Anzahl der im Umlauf befindlichen und der eigenen Aktien
Das gezeichnete Kapital setzte sich wie im Vorjahr aus 92.391.339 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit dem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 10,00 € zusammen. Jede Aktie gewährt eine Stimme und ist dividendenberechtigt.
Entwicklung der im Umlauf befindlichen und der eigenen Aktien nach § 160 AktG | |||||
---|---|---|---|---|---|
Aktien im eigenen Bestand | |||||
Ausgegebene Aktien |
Aktien im Umlauf |
Betrag am Grundkapital |
Anteil am Grundkapital | ||
Stück | Stück | Stück | in € | in % | |
Stand 1.1.2024 | 92.468.704 | 92.391.339 | 77.365 | 773.650 | 0,0837 |
Mitarbeiteraktienprogramm | |||||
Kapitalerhöhung | 0 | 0 | |||
Stand 31.12.2024 | 92.468.704 | 92.391.339 | 77.365 | 773.650 | 0,0837 |
Entwicklung der im Umlauf befindlichen und der eigenen Aktien nach § 160 AktG | |||||
---|---|---|---|---|---|
Aktien im eigenen Bestand | |||||
Ausgegebene Aktien |
Aktien im Umlauf |
Betrag am Grundkapital |
Anteil am Grundkapital | ||
Stück | Stück | Stück | in € | in % | |
Stand 1.1.2023 | 92.468.704 | 92.391.339 | 77.365 | 773.650 | 0,0837 |
Mitarbeiteraktienprogramm | |||||
Kapitalerhöhung | 0 | 0 | |||
Stand 31.12.2023 | 92.468.704 | 92.391.339 | 77.365 | 773.650 | 0,0837 |
Die im Juni 2024 an die Mitarbeiter ausgegebenen Aktien im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms (MAP) wurden zuvor am Markt erworben. Die Aktienausgabe erfolgte zu einem Preis von 51,34 €.
Genehmigtes Kapital
Auf der Hauptversammlung am 1. Juni 2021 wurde ein genehmigtes Kapital („Genehmigtes Kapital II“) von 458,8 Mio € beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 458,8 Mio € durch Ausgabe von bis zu 45.884.352 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von Finanzinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats hiervon und von § 60 Abs. 2 AktG abweichend festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre einmalig oder mehrmals auszuschließen, soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist.
Bedingtes Kapital
Die Hauptversammlung hat am 1. Juni 2021 zudem beschlossen, das Grundkapital um bis zu 120,2 Mio € durch Ausgabe von bis zu 12.020.931 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital“). Das Bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder eine Kombination sämtlicher dieser Instrumente, die gemäß der von der Hauptversammlung vom 1. Juni 2021 beschlossenen Ermächtigung bis zum 31. Mai 2026 von der Gesellschaft begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren beziehungsweise eine Wandlungs- oder Optionspflicht oder ein Andienungsrecht bestimmen und soweit die Ausgabe gegen Bareinlagen erfolgt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt jeweils zu dem gemäß vorbezeichnetem Ermächtigungsbeschluss festzulegenden Wandlungs- beziehungsweise Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht beziehungsweise der Wandlungs-/Optionspflicht genügt wird oder Andienungen von Aktien erfolgen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten oder durch Erfüllung entsprechender Pflichten entstehen (Entstehungs-Geschäftsjahr), am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von Beginn des dem Entstehungs-Geschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungs-Geschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres noch keinen Beschluss gefasst hat. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von bedingten Kapitalerhöhungen festzusetzen.
Der Vorstand hat von der Ermächtigung zur bedingten Kapitalerhöhung keinen Gebrauch gemacht. Das bedingte Kapital beträgt zum 31.12.2024 wie im Vorjahr 120,2 Mio €.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage enthält das Agio aus der Ausgabe von Aktien der Fraport AG.
Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen umfassen neben den Rücklagen der Fraport AG (einschließlich gesetzlicher Rücklage in Höhe von 36,5 Mio €) die Gewinnrücklagen und Bilanzgewinne aus der Konzern-Zugehörigkeit der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Konzern-Gesellschaften sowie Auswirkungen von Konsolidierungsmaßnahmen. Des Weiteren enthalten die Gewinnrücklagen Rücklagen für Währungsumrechnungsdifferenzen und Finanzinstrumente.
Die Rücklage für die Derivatebewertung betrug zum Bilanzstichtag 18,0 Mio € (im Vorjahr: 6,3 Mio €). Die Rücklage für die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigen- und Fremdkapitalinstrumente betrug 77,9 Mio € (im Vorjahr: 56,8 Mio €).
Von dem den Gesellschaftern der Fraport AG zurechenbaren Eigenkapital sind gemäß § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB sowie nach § 268 Absatz 8 HGB insgesamt 209,2 Mio € (im Vorjahr: 299,3 Mio €) ausschüttungsgesperrt. Die Ausschüttungssperre griff allerdings insofern nicht, als ausreichend freie Rücklagen vorhanden waren.
Für das abgelaufene Geschäftsjahr wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
32 Nicht beherrschende Anteile
Nicht beherrschende Anteile | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Nicht beherrschende Anteile (ohne Gewinnanteil am Konzern-Ergebnis) | 298,2 | 236,3 |
Gewinnanteil am Konzern-Ergebnis | 51,3 | 37,3 |
Gesamt | 349,5 | 273,6 |
Die Nicht beherrschenden Anteile betreffen die Eigenkapital- und Ergebnisanteile an der Fraport Twin Star Airport Management AD, FraCareServices GmbH, Media Frankfurt GmbH, Lima Airport Partners S.R.L., Fraport Washington Partnership LLC sowie an den Gesellschaften Fraport Greece A, Fraport Greece B und Fraport Regional Airports of Greece Management Company.
33 Lang- und kurzfristige Finanzschulden
Lang- und kurzfristige Finanzschulden | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | Restlaufzeit | Gesamt | Restlaufzeit | Gesamt | ||
bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2024 | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2023 | |
Finanzschulden | 1.328,3 | 10.996,8 | 12.325,1 | 1.521,4 | 10.232,5 | 11.753,9 |
Im Laufe des Jahres wurden Schuldscheindarlehen in Höhe von 392,7 Mio € (im Vorjahr: 1.167,7 Mio €) ausgegeben. Darüber hinaus wird bezüglich weiterer Erläuterungen zu den Finanzschulden auf die Darstellung des Finanzmanagements und der Vermögens- und Finanzlage im zusammengefassten Lagebericht verwiesen.
34 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | Restlaufzeit | Gesamt | Restlaufzeit | Gesamt | ||
bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2024 | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2023 | |
Gegenüber fremden Unternehmen | 488,5 | 81,3 | 569,8 | 430,8 | 78,6 | 509,4 |
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von 9,9 Mio € (im Vorjahr: 11,9 Mio €) enthalten. Die Verbindlichkeiten betreffen die vertraglichen Verpflichtungen zur Durchführung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der abgeschlossenen, für den Flughafenausbau erforderlichen Rodungsarbeiten im Süden des Flughafens sowie im Bereich der Landebahn Nordwest.
35 Lang- und kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Lang- und kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | Restlaufzeit | Gesamt | Restlaufzeit | Gesamt | ||
bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2024 | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2023 | |
Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen | 7,8 | – | 7,8 | 11,2 | – | 11,2 |
Gegenüber assoziierten Unternehmen | 0,5 | – | 0,5 | 2,5 | – | 2,5 |
Gegenüber Beteiligungen | 0,2 | – | 0,2 | 0,4 | – | 0,4 |
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Konzessionsverpflichtungen |
69,8 | 941,4 | 1.011,2 | 49,2 | 939,7 | 988,9 |
Leasingverbindlichkeiten | 39,5 | 111,7 | 151,2 | 41,3 | 132,9 | 174,2 |
Negative Marktwerte von derivativen Finanzinstrumenten | 0,2 | – | 0,2 | – | 0,5 | 0,5 |
Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 38,9 | 19,7 | 58,6 | 46,3 | 17,1 | 63,4 |
Gesamt | 156,9 | 1.072,8 | 1.229,7 | 150,9 | 1.090,2 | 1.241,1 |
Die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Konzessionsverpflichtungen betreffen die Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren im Zusammenhang mit den Flughafen-Betriebskonzessionen für die Flughäfen in Griechenland, Lima, Fortaleza sowie Varna und Burgas.
36 Lang- und kurzfristige sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten
Lang- und kurzfristige sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | Restlaufzeit | Gesamt | Restlaufzeit | Gesamt | ||
bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2024 | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2023 | |
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 3,2 | – | 3,2 | 3,0 | – | 3,0 |
Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen | 0,6 | 13,5 | 14,1 | 0,5 | 7,1 | 7,6 |
Sonstige Rechnungsabgrenzungen | 36,4 | 42,6 | 79,0 | 30,8 | 42,9 | 73,7 |
Sonstige nichtfinanzielle übrige Verbindlichkeiten | 220,3 | 14,0 | 234,3 | 186,5 | 12,9 | 199,4 |
Gesamt | 260,5 | 70,1 | 330,6 | 220,8 | 62,9 | 283,7 |
Die sonstigen nichtfinanziellen übrigen Verbindlichkeiten betreffen insbesondere abgegrenzte Aufwendungen, Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer sowie sonstigen Steuern und personalbezogene Verbindlichkeiten.
37 Latente Steuerverpflichtungen
Latente Steuerverpflichtungen | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Latente Steuerverpflichtungen | 164,1 | 52,1 |
Die Abgrenzung passiver latenter Steuern erfolgt gemäß IAS 12 nach dem Temporary-Konzept. Weitere Erläuterungen zu den passiven latenten Steuern sind unter Tz. 15 enthalten.
38 Pensionsverpflichtungen
Leistungsorientierte Pläne
Innerhalb des Fraport-Konzerns bestehen Pensionsverpflichtungen für die Vorstände der Fraport AG und ihre Hinterbliebenen sowie Verpflichtungen für die leitenden und außertariflichen Mitarbeiter.
Die Pensionsverpflichtungen enthalten im Wesentlichen 19 (im Vorjahr: 19) unverfallbare Anwartschaften aus einzelvertraglichen Pensionszusagen an Vorstände der Fraport AG und ihre Hinterbliebenen. Bereits im Jahr 2005 wurde eine Rückdeckungsversicherung für die Reduzierung versicherungsmathematischer Risiken und zur Insolvenzsicherung der Pensionsverpflichtungen für die damals und die heute teilweise noch aktiven Vorstände abgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine Gruppenversicherung mit einem jährlich gleichbleibenden Mindestversicherungsbeitrag für die gesamte Gruppe. Die Versorgungsleistungen der Rückdeckungsversicherung entsprechen den insgesamt nach den Ruhegehaltszusagen erreichbaren Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenleistungen. Die Rückdeckungsversicherungsansprüche sind mit dem von der Versicherung gemeldeten Aktivwert in Höhe von 23,3 Mio € (im Vorjahr: 23,6 Mio €) angesetzt; davon entfallen 1,2 Mio € (im Vorjahr: 1,1 Mio €) auf das vorgehaltene Treuhandvermögen. Die Rückdeckungsversicherung wird nicht am aktiven Markt gehandelt. Das Planvermögen ist in Aktien, Immobilien, festverzinslichen Wertpapieren und anderen Vermögensanlagen angelegt. Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit der leistungsorientierten Versorgungspläne der Vorstände beträgt 10,3 Jahre (im Vorjahr: 10,5 Jahre) für Pensionen mit Rückdeckungsversicherung und 9,3 Jahre (im Vorjahr: 9,2 Jahre) für Pensionen ohne Rückdeckungsversicherung.
Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht grundsätzlich, wenn das Vorstandsmitglied während der Dauer des Vertrags dauernd dienstunfähig wird oder während der Laufzeit oder mit Ablauf des Vertrags aus dem aktiven Dienst der Gesellschaft ausscheiden sollte. Im Falle des Ablebens eines Vorstandsmitglieds erhalten die Hinterbliebenen Hinterbliebenenversorgung. Diese beträgt für die Witwe beziehungsweise den Witwer 60 % des Ruhegehalts; versorgungsberechtigte Kinder erhalten eine Versorgung von je 12 %. Wird kein Witwengeld gezahlt, erhalten die Kinder je 20 % des Ruhegehalts.
Auf die bei Ausscheiden anfallenden Ruhegehälter werden Einkünfte aus aktiver Erwerbstätigkeit sowie Versorgungsbezüge aus früheren und gegebenenfalls späteren Dienstverhältnissen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres insoweit angerechnet, als ohne eine Anrechnung die Summe aus diesen Bezügen und dem Ruhegehalt insgesamt 75 % des Fixgehalts (für den Fall der Beendigung beziehungsweise Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses auf Wunsch der Fraport AG 100 % des Fixgehalts) überschreitet. Mit Wirkung zum 1. Januar eines jeden Jahres werden die Ruhegehälter nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Belange des ehemaligen Vorstandsmitglieds und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft angepasst. Die Anpassungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg des Verbraucherpreisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland.
Das Ruhegehalt eines Vorstandsmitglieds bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil einer fest vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage, wobei der prozentuale Anteil mit der Bestelldauer des Vorstandsmitglieds jährlich um 2,0 % bis auf maximal 75 % steigt.
Dr. Schulte hat zum 31. Dezember 2024 einen Anspruch auf Ruhegehalt in Höhe von 75 % und somit das Maximum und Prof. Dr. Zieschang einen Anspruch in Höhe von 64 % der jeweils fest vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage.
Für den Fall der Dienstunfähigkeit beträgt der Versorgungssatz für Dr. Schulte und Prof. Dr. Zieschang mindestens 55 % des jeweiligen festen Jahresbruttogehalts beziehungsweise der vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage.
Bei den ab 2012 bestellten Vorstandsmitgliedern sind die Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie eine Versorgung bei dauernder Dienstunfähigkeit zusätzlich in einem gesonderten Versorgungsvertrag geregelt. Dieser sieht vor, dass nach Eintritt eines Versorgungsfalls ein einmaliges Versorgungskapital oder ein lebenslanges Ruhegehalt gezahlt werden. Das Versorgungskapital baut sich auf, indem die Fraport AG jährlich 40 % des gewährten festen Jahresbruttogehalts auf einem Versorgungskonto gutschreibt. Das am Ende des Vorjahres angesammelte Versorgungskapital verzinst sich jährlich entsprechend mit dem für die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen in der deutschen Handelsbilanz der Fraport AG zum Ende des Vorjahres verwendeten Zinssatz gemäß § 253 Absatz 2 HGB, mindestens mit 3 % und höchstens mit 6 %. Bei Zahlung eines lebenslangen Ruhegehalts wird dieses jährlich zum 1. Januar um 1 % erhöht. Eine weitergehende Anpassung findet nicht statt. Beträgt beim Eintritt des Versorgungsfalls wegen dauernder Dienstunfähigkeit das erreichte Versorgungskapital weniger als 600 Tsd €, wird es von der Fraport AG auf diese Summe aufgestockt. Für den Fall dauernder Dienstunfähigkeit innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer Vorstandstätigkeit können die Vorstandsmitglieder den Beginn der Ruhegehaltszahlungen auf maximal fünf Jahre seit Beginn des Dienstverhältnisses verschieben. Bis zum aufgeschobenen Beginn der Ruhegehaltszahlungen erhalten sie eine monatliche Rente von 2,5 Tsd €. Das Risiko der Rentenzahlung in der Aufstockungsphase und der Zahlungen für die Aufstockung wurde durch den Abschluss einer entsprechenden Berufsunfähigkeitsversicherung rückgedeckt. Auf das gewährte Ruhegehalt werden alle Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit bis zum Ende des Monats, in dem das Vorstandsmitglied das 62. Lebensjahr vollendet, in voller Höhe angerechnet.
Für die ab 2012 bestellten Vorstandsmitglieder ist die Hinterbliebenenversorgung wie folgt geregelt: Ohne vorangegangenen Versorgungsfall erhält die Witwe beziehungsweise der Witwer das bisher erreichte Versorgungskapital. Ist keine anspruchsberechtigte Witwe beziehungsweise kein Witwer vorhanden, erhält jede Halbwaise 10 % und jede Vollwaise 25 % des bisher erreichten Versorgungskapitals als Einmalzahlung. Beträgt das bis zum Ableben erreichte Versorgungskapital weniger als 600 Tsd €, wird es von Fraport auf diese Summe aufgestockt. Das Zahlungsrisiko der Aufstockung wurde durch den Abschluss einer entsprechenden Risikolebensversicherung rückgedeckt. Im Falle des Ablebens während des Bezugs von Ruhegehalt hat die Witwe beziehungsweise der Witwer Anspruch auf 60 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts, Halbwaisen erhalten jeweils 10 % und Vollwaisen jeweils 25 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts. Sind keine der vorgenannten Hinterbliebenen vorhanden, erhalten die Erbberechtigten ein einmaliges Sterbegeld in Höhe von 8,0 Tsd €.
Des Weiteren wurde mit jedem Vorstandsmitglied ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Dauer von zwei Jahren vereinbart. Für diesen Zeitraum wird eine angemessene Karenzentschädigung in Höhe von jährlich 50 % der von dem Vorstandsmitglied zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen gewährt (analog § 74 Abs. 2 HGB); die Performance-abhängigen Vergütungsbestandteile sind bei der Berechnung der Entschädigung nach dem Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Ansatz zu bringen. Sofern das aktuelle Vergütungssystem bei Beendigung des Vertrags noch keine drei Geschäftsjahre bestanden hat, wird die durchschnittliche Performance-Vergütung auf der Grundlage der Dauer des Vertrags nach dem aktuellen Vergütungssystem ermittelt (analog § 74b Abs. 2 HGB). Die Zahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen. Die Entschädigung wird auf ein von der Fraport AG geschuldetes Ruhegehalt angerechnet. Bei den vor 2012 ernannten Vorstandsmitgliedern erfolgt dies soweit die Entschädigung zusammen mit dem Ruhegehalt und anderweitig erzielten Einkünften 100 % des zuletzt bezogenen Jahresfixums übersteigt. Bei den seit 2012 ernannten Vorstandsmitgliedern wird die Entschädigung bis zum Ende des Monats, in dem das 62. bzw. 65 Lebensjahr vollendet wird, in voller Höhe auf das Ruhegehalt angerechnet. Zahlungen aus Anlass einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit werden auf die Karenzentschädigung angerechnet.
Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden.
Der Anspruch der ehemaligen Vorstandsmitglieder auf Ruhegehaltszahlungen bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil einer fest vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage.
Für leitende und außertarifliche Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember 1997 als leitende beziehungsweise außertarifliche Angestellte in das Unternehmen eingetreten sind beziehungsweise künftig eintreten werden, ist die Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf das monatliche zusatzversorgungspflichtige Entgelt, für das Umlagen zu entrichten sind, auf den in § 38 ATV-K definierten Grenzbetrag in Höhe des 1,133-Fachen der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD beschränkt. Zusätzlich zu dieser begrenzten Alters- und Hinterbliebenenversorgung besteht für diesen Personenkreis eine ergänzende betriebliche Altersversorgung. Demnach stellt die Fraport AG jährlich einen Beitrag in Höhe von 13 % der beitragsfähigen Bezüge als Kapitalbausteine in ein individuell geführtes Versorgungskonto ein. Für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1. Januar 2000 in ein außertarifliches Arbeitsverhältnis eingetreten sind, begann die Beitragszeit am 1. Januar 1998. Ferner gilt dies für Angestellte, die nach dem 31. Dezember 1997 von einem tariflichen in ein außertarifliches Arbeitsverhältnis gewechselt sind oder nach dem 31. Dezember 1997 in ein außertarifliches Arbeitsverhältnis eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt des Statuswechsels. Zum Jahresende bestanden 794 Anwartschaften (davon 751 unverfallbar). Der Barwert der verfallbaren Anwartschaften beträgt 0,0 Mio € (im Vorjahr: 0,0 Mio €); für die nicht verfallbaren Anwartschaften ergab sich zum Jahresabschluss 2024 ein Barwert von 13,5 Mio € (im Vorjahr: 13,2 Mio €). Zukünftige Verpflichtungen bestehen in Höhe von 8,6 Mio € gegenüber aktiven und 4,8 Mio € gegenüber ausgeschiedenen Arbeitnehmern beziehungsweise Pensionären. Im Geschäftsjahr wurden aufgrund der jungen Altersstruktur keine wesentlichen Versorgungsbeträge geleistet. Die Verpflichtung für die leitenden und außertariflichen Mitarbeiter hatte eine durchschnittliche gewichtete Laufzeit von 7,0 Jahren (im Vorjahr: 7,2 Jahre).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an einer mitarbeiterfinanzierten betrieblichen Versorgungsleistung („Deferred Compensation“) teilzunehmen. Der Mitarbeiteranteil wird durch Umwandlung eines jährlich frei wählbaren Teils erbracht. Dieser Teil wird in eine Versicherungssumme umgerechnet und verzinslich von der Fraport AG angesammelt. Zum Jahresabschluss bestanden 24 unverfallbare Pensionszusagen in Höhe von 8,0 Mio € (im Vorjahr: 8,2 Mio €). Gegenüber aktiven Mitarbeitern besteht eine Verpflichtung von 5,5 Mio € (im Vorjahr: 5,0 Mio €), gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern und Pensionären von 2,5 Mio € (im Vorjahr: 3,2 Mio €). Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit der mitarbeiterfinanzierten betrieblichen Versorgungsleistungen betrug 6,0 Jahre (im Vorjahr: 6,3 Jahre).
Die Richtlinien Nr. 2 und Nr. 3 sowie die Betriebsvereinbarung BV 47 wurden durch die neugefasste Betriebsvereinbarung BV 47 und die zusammengefasste Richtlinie 2 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 ersetzt. Die Neufassung unterscheidet sich von der bis dahin gültigen dadurch, dass die Beitragsverzinsung ab dem 1. Januar 2017 nicht mehr mit einem festen Zins in Höhe von 6 % und nicht mehr durch direkte Zinszurechnung über Altersfaktoren erfolgt, sondern jährlich in Höhe eines marktorientierten Zinssatzes, jedoch mindestens in Höhe von 2 % p. a. und höchstens in Höhe von 6 % p. a. Beiträge, die bis zum 31. Dezember 2016 eingezahlt wurden, entwickeln sich weiterhin nach der bis dahin gültigen Fassung.
Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden die Regeln gemäß IAS 19 zugrunde gelegt. Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2024 wurde auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten erstellt. Veränderungen der oben dargestellten Verpflichtungen ergaben sich wie folgt:
Pensionsverpflichtungen (2024) | |||
---|---|---|---|
in Mio € | Barwert der Verpflichtung |
Planvermögen | Gesamt |
Zum 1. Januar 2024 | 59,4 | –23,6 | 35,8 |
Dienstzeitaufwand | |||
Laufender Dienstzeitaufwand | 1,4 | 0,0 | 1,4 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Gewinne und Verluste aus Abgeltung | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Summe Dienstzeitaufwand | 1,4 | 0,0 | 1,4 |
Nettozinsaufwand/-ertrag | |||
Zinserträge und Zinsaufwendungen | 2,0 | –0,9 | 1,1 |
Remeasurements | |||
Ertrag aus Planvermögen, ohne Zinsen | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen der demografischen Annahmen |
0,0 | 0,0 | 0,0 |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen der Verpflichtung |
1,6 | 0,0 | 1,6 |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung der finanziellen Annahmen |
–1,6 | 0,0 | –1,6 |
Summe Remeasurements | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Auswirkungen von Wechselkursänderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Beiträge des Arbeitgebers zum Plan | 0,7 | –0,1 | 0,6 |
Beiträge des Arbeitnehmers zum Plan | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Zahlungen aus dem Plan | –3,7 | 1,3 | –2,4 |
Überdeckung | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Zum 31. Dezember 2024 | 59,8 | –23,3 | 36,5 |
Pensionsverpflichtungen (2023) | |||
---|---|---|---|
in Mio € | Barwert der Verpflichtung |
Planvermögen | Gesamt |
Zum 1. Januar 2023 | 55,7 | –24,0 | 31,7 |
Dienstzeitaufwand | |||
Laufender Dienstzeitaufwand | 1,7 | 0,0 | 1,7 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Gewinne und Verluste aus Abgeltung | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Summe Dienstzeitaufwand | 1,7 | 0,0 | 1,7 |
Nettozinsaufwand/-ertrag | |||
Zinserträge und Zinsaufwendungen | 1,8 | –0,8 | 1,0 |
Remeasurements | |||
Ertrag aus Planvermögen, ohne Zinsen | 0,0 | –0,1 | –0,1 |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen der demografischen Annahmen |
0,0 | 0,0 | 0,0 |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen der Verpflichtung |
–0,2 | 0,0 | –0,2 |
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Änderung der finanziellen Annahmen |
2,5 | 0,0 | 2,5 |
Summe Remeasurements | 2,3 | –0,1 | 2,2 |
Auswirkungen von Wechselkursänderungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Beiträge des Arbeitgebers zum Plan | 0,8 | 0,0 | 0,8 |
Beiträge des Arbeitnehmers zum Plan | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Zahlungen aus dem Plan | –2,9 | 1,3 | –1,6 |
Überdeckung | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Zum 31. Dezember 2023 | 59,4 | –23,6 | 35,8 |
Saldierung
Nachstehend erfolgt die Verrechnung der Pensionsverpflichtungen mit dem zur Insolvenzsicherung vorgehaltenen Planvermögen:
Saldierung | ||
---|---|---|
in Mio € | 2024 | 2023 |
Saldierung | ||
Überleitung zu den in der Bilanz erfassten Vermögenswerten und Schulden | ||
Barwert der über eine Rückdeckungsversicherung/Treuhandvermögen finanzierten Verpflichtung | 24,1 | 23,9 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | –23,3 | –23,6 |
Überdeckung (bei der Nettoschuld nicht berücksichtigt)/Unterdeckung | 0,8 | 0,3 |
Barwert der nicht über eine Rückdeckungsversicherung/Treuhandvermögen finanzierten Verpflichtung | 35,7 | 35,5 |
In der Bilanz erfasste (Netto-)Schuld | 36,5 | 35,8 |
Maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen | ||
---|---|---|
2024 | 2023 | |
Gehaltstrend | 2,25 % | 2,25 % |
Rechnungszinssatz | 3,43 % | 3,16 % |
Rentendynamik | 2,25% | 2,25 %/2,25 % einmalig 2,0 % |
Sterbewahrscheinlichkeit | Richttafeln Prof. Dr. Heubeck 2018 G | Richttafeln Prof. Dr. Heubeck 2018 G |
Pensionierungsalter | Ende der Vertragslaufzeit, frühestens Altersgrenze in den Versorgungszusagen |
Ende der Vertragslaufzeit, frühestens Altersgrenze in den Versorgungszusagen |
Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen beziehen sich auf die Pensionsverpflichtungen des Fraport-Konzerns. Allen Pensionsverpflichtungen liegen im Wesentlichen die gleichen Annahmen zugrunde, wobei die Anpassung der Renten lediglich auf Pensionsverpflichtungen der Vorstände berechnet wird.
Sensitivitätsanalyse
Die Sensitivitätsanalyse basiert auf Veränderungen der Annahmen, während die anderen Faktoren konstant blieben. In der Praxis ist es unwahrscheinlich, dass sich nur eine versicherungsmathematische Annahme verändert. Veränderungen in den versicherungsmathematischen Annahmen können mit anderen versicherungsmathematischen Annahmen korrelieren. Die Ermittlungsmethode zur Sensitivitätsanalyse wurde nicht verändert. Bei der Veränderung der Annahmen würde die Pensionsrückstellung um die folgenden Beträge variieren:
Sensitivitätsanalyse (31.12.2024) | ||
---|---|---|
in Mio € | 2024 | |
Rückgang des Rechnungszinses um 0,5 % | Anstieg des Rechnungszinses um 0,5 % | |
Rechnungszinssatz | 2,7 | -2,4 |
Rückgang der Rentendynamik um 0,25 % | Anstieg der Rentendynamik um 0,25 % | |
Rentendynamik | -0,9 | 0,7 |
Rückgang um 1 Jahr | ||
Sterbewahrscheinlichkeit | 0,0 | |
Anstieg um 1 Jahr | ||
Pensionierungsalter 1) | 1,4 | |
1) Die Verpflichtung würde sich infolge eines Anstiegs des Pensionierungsalters um ein Jahr für alle Begünstigten um 1,4 Mio € erhöhen. |
Sensitivitätsanalyse (31.12.2023) | ||
---|---|---|
in Mio € | 2023 | |
Rückgang des Rechnungszinses um 0,5 % | Anstieg des Rechnungszinses um 0,5 % | |
Rechnungszinssatz | 2,5 | -2,3 |
Rückgang der Rentendynamik um 0,25 % | Anstieg der Rentendynamik um 0,25 % | |
Rentendynamik | -0,7 | 0,7 |
Rückgang um 1 Jahr | ||
Sterbewahrscheinlichkeit | 0,0 | |
Anstieg um 1 Jahr | ||
Pensionierungsalter 1) | 1,3 | |
1) Die Verpflichtung würde sich infolge eines Anstiegs des Pensionierungsalters um ein Jahr für alle Begünstigten um 1,3 Mio € erhöhen. |
Das Pensionierungsalter hat keinen Einfluss auf die Pensionen des Vorstands und wurde nur für übrige Pensionen gerechnet. Die Gehaltsanpassung hat, aufgrund der Struktur der jeweiligen Pensionspläne, keinen Einfluss auf die Pensionsverpflichtungen.
Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Plänen ist der Konzern den oben genannten versicherungsmathematischen Risiken sowie dem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Aufgrund der im Konzern vorhandenen Liquidität besteht für die nicht rückgedeckten Verpflichtungen kein Risiko im Hinblick auf die Erfüllung.
Pläne mehrerer Arbeitgeber
Auf der Grundlage einer tarifvertraglichen Vereinbarung (Altersvorsorge-TV-Kommunal – [ATV-K]) hat die Fraport AG ihre Arbeitnehmer zur Gewährung einer leistungsorientierten Betriebsrente bei der Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden (ZVK) pflichtversichert. Die Beträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Der Umlagesatz der ZVK beläuft sich wie im Vorjahr auf 7,0 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts; davon übernimmt der Arbeitgeber 5,3 %; die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 1,7 %. Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung (ZVKS) vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld von 1,4 % vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt erhoben. Für einen Teil der Pflichtversicherten (in der Regel AT-Beschäftigte und leitende Angestellte) wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über dem tariflich festgesetzten Grenzwert gemäß § 38 ATV-K liegt, eine zusätzliche Umlage von 9,0 % gezahlt. Die umlagepflichtigen Entgelte betrugen 457,6 Mio €.
Bei dem vorliegenden Plan handelt es sich um einen gemeinschaftlichen Plan mehrerer Arbeitgeber (IAS 19.8), da sich die beteiligten Gesellschaften sowohl das Risiko der Kapitalanlage als auch das biometrische Risiko teilen. Darüber hinaus wird auf die tarifvertraglichen Risiken aus der ZVK-Versorgung im Risiko- und Chancenbericht des Lageberichts verwiesen.
Die ZVK-Versorgung ist grundsätzlich als leistungsorientierter Versorgungsplan einzuordnen (IAS 19.30). Da nur unzureichende Informationen vorhanden sind und die Gesellschaft mit ihren Beiträgen auch die Risiken anderer Trägerunternehmen (IAS 19.34) deckt, werden nur die laufenden Beiträge wie bei einem beitragsorientierten Plan berücksichtigt. Die ZVK stellt aufgrund ihrer Struktur den teilnehmenden Unternehmen keine Informationen zur Verfügung, die die Zuordnung von Verpflichtung, Planvermögen, Dienstzeitaufwand und gegebenenfalls Über- oder Unterdeckung und den Umfang der Teilnahme von Fraport an dem Plan erlauben. Im Fraport-Konzern-Abschluss erfolgt die Berücksichtigung der Beiträge entsprechend einer beitragsorientierten Versorgungszusage. Die Fraport AG ist zusammen mit den übrigen Mitgliedsunternehmen dazu verpflichtet, die aufgelaufenen, nicht durch Vermögen gedeckten und die künftig hinzukommenden Verpflichtungen zu finanzieren. Der genaue Anteil des verbleibenden Verpflichtungsumfangs kann nicht bestimmt werden. Im Falle des Ausscheidens der Fraport AG aus dem gemeinschaftlichen Plan (zum Beispiel durch Kündigung) ist ein Ausgleichsbetrag an die ZVK in Höhe des Barwerts der Verpflichtung zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft zu leisten. Aufgrund der nur unzureichend vorliegenden Informationen ist dieser Betrag nicht ermittelbar. Wird der gemeinschaftliche Plan durch Beschluss des Verwaltungsausschusses aufgelöst, steht Fraport kein Anteil aus dem eventuell verbleibenden Überschuss zu.
Im Geschäftsjahr wurden für die ZVK 32,6 Mio € (im Vorjahr: 24,3 Mio €) als Beiträge für beitragsorientierte Pläne erfasst. Für das folgende Geschäftsjahr werden Beitragszahlungen in Höhe von 36,4 Mio € erwartet.
Darüber hinaus werden in Deutschland aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger geleistet. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Im Fraport-Konzern wurden insgesamt Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von 81,7 Mio € (im Vorjahr: 69,8 Mio €) abgeführt.
39 Lang- und kurzfristige Ertragsteuerrückstellungen
Lang- und kurzfristige Ertragsteuerrückstellungen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | Restlaufzeit | Gesamt | Restlaufzeit | Gesamt | ||
bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2024 | bis 1 Jahr | über 1 Jahr | 31.12.2023 | |
Ertragsteuerrückstellungen | 46,3 | 63,2 | 109,5 | 73,3 | 47,3 | 120,6 |
Die Steuerrückstellungen in Höhe von 109,5 Mio € (im Vorjahr: 120,6 Mio €) wurden für noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer sowie für Risiken aus steuerlichen Außenprüfungen gebildet.
40 Lang- und kurzfristige sonstige Rückstellungen
In den nachfolgenden Übersichten ist die Entwicklung der lang- und kurzfristigen Rückstellungen erläutert.
Lang- und kurzfristige Personalrückstellungen | |||||
---|---|---|---|---|---|
in Mio € | 1.1.2024 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2024 |
Personal | 118,7 | –64,4 | –21,5 | 78,0 | 110,8 |
davon langfristig | 34,7 | 24,7 | |||
davon kurzfristig | 84,0 | 86,1 |
Die Personalrückstellungen betrafen neben den Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Programm „Zukunft FRA – Relaunch 50“ insbesondere getroffene Regelungen der Altersteilzeit sowie Rückstellungen für variable Lohn- und Gehaltskomponenten, wie beispielsweise die Erfolgsbeteiligung für die Beschäftigten der Fraport AG. Darüber hinaus sind Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Performance Share Plan (siehe Tz. 44) enthalten. Die Altersteilzeitrückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 19 gebildet. Die Guthaben für Altersteilzeit werden mit den Fondsanteilen (siehe auch Tz. 23) saldiert.
Sonstige Rückstellungen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | 1.1.2024 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Zinseffekt | 31.12.2024 |
Umweltschutz | 39,0 | –1,5 | 0,0 | 3,8 | –0,5 | 40,8 |
Passiver Schallschutz | 0,7 | –0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,3 |
Naturschutzrechtlicher Ausgleich |
12,4 | –0,4 | –0,6 | 0,0 | 0,0 | 11,4 |
Wirbelschleppen | 19,2 | –2,2 | 0,0 | 0,0 | 0,4 | 17,4 |
Übrige | 112,1 | –24,1 | –8,3 | 49,7 | –0,7 | 128,7 |
Gesamt | 183,4 | –28,6 | –8,9 | 53,5 | –0,8 | 198,6 |
davon langfristig | 84,2 | 88,6 | ||||
davon kurzfristig | 99,2 | 110,0 |
Die Umweltschutzrückstellungen sind im Wesentlichen für voraussichtliche Sanierungskosten zur Beseitigung von Verunreinigungen des Grundwassers auf dem Flughafengelände in Frankfurt am Main sowie für Umweltbelastungen im Südbereich des Flughafens gebildet worden. Zum 31. Dezember 2024 betragen die geschätzten Mittelabflüsse (Barwerte) innerhalb eines Jahres 2,1 Mio € (im Vorjahr: 1,9 Mio €), nach einem bis fünf Jahren 9,2 Mio € (im Vorjahr: 8,5 Mio €) und nach fünf Jahren 28,7 Mio € (im Vorjahr: 27,7 Mio €).
Die Rückstellung „Passiver Schallschutz“ beinhaltet Verpflichtungen zur Erstattung von passiven Schallschutzaufwendungen von Eigentümern privat und gewerblich genutzter Grundstücke sowie Verpflichtungen zur Zahlung von Außenwohn- und Außengewerbebereichsentschädigungen. Die Verpflichtungen resultieren aus dem Planfeststellungsbeschluss des HMWEVW vom 18. Dezember 2007 in Verbindung mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) sowie dem Planergänzungsbeschluss vom 30. April 2013. Die Antragsfrist für Maßnahmen aus dem Programm ist seit dem 13. Oktober 2021 abgelaufen. Rechnungen für fristgerecht beantragte Maßnahmen konnten noch bis zum 12. Oktober 2022 eingereicht werden. Die zum 31. Dezember 2024 verbleibende Rückstellung in Höhe von 0,3 Mio € betrifft fristgerecht eingereichte und noch in Abwicklung befindliche Rechnungen. Für sämtliche unter „Passiver Schallschutz“ ausgewiesenen Verpflichtungen besteht zum Stichtag ein korrespondierender Erstattungsanspruch, der unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen wird (siehe Tz. 25). Der Buchwert des Erstattungsanspruchs hängt von den tatsächlich vereinnahmten und künftig erwarteten Lärmschutzentgelten ab. Der Buchwert der korrespondierenden Rückstellung hängt von den tatsächlichen und künftig erwarteten Mittelabflüssen für passive Lärmschutzmaßnahmen und Wirbelschleppen ab.
Für die langfristige Verpflichtung zur Durchführung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der bereits abgeschlossenen, für den Flughafenausbau erforderlichen Rodungsarbeiten im Süden des Flughafens sowie im Bereich der Landebahn Nordwest wurde bereits in Vorjahren eine Rückstellung für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen gebildet. Zum 31. Dezember 2024 betrugen die geschätzten Mittelabflüsse (Barwerte) innerhalb eines Jahres 0,6 Mio € (im Vorjahr: 0,3 Mio €), nach einem bis fünf Jahren 3,2 Mio € (im Vorjahr: 3,4 Mio €) und nach fünf Jahren 7,6 Mio € (im Vorjahr: 8,7 Mio €). Im Geschäftsjahr erfolgte eine Neueinschätzung der erwarteten Mittelabflüsse, die zu einer erfolgsneutralen Anpassung in Höhe von -0,6 Mio € führte.
Bei dem Wirbelschleppen-Vorsorgeprogramm handelt es sich um die vorsorgliche Sicherung von Dächern in den definierten Anspruchsgebieten zum Schutz vor Schäden an der Dacheindeckung infolge wirbelschleppenbedingter Windböen. Die Verpflichtungen resultieren aus den diesbezüglichen Planergänzungsbeschlüssen vom 10. Mai 2013 und vom 26. Mai 2014. Zum 31. Dezember 2024 betrugen die geschätzten Mittelabflüsse (Barwerte) innerhalb eines Jahres 5,8 Mio € (im Vorjahr: 4,1 Mio €), nach einem bis fünf Jahren 8,6 Mio € (im Vorjahr: 10,2 Mio €) und nach fünf Jahren 3,0 Mio € (im Vorjahr: 4,9 Mio €). Die Zuführungen im Geschäftsjahr wurden in vollem Umfang erfolgsneutral gegen den korrespondierenden Aktivposten gebildet (siehe Tz. 25).
Die übrigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Rabatte und Rückerstattungen in Höhe von 23,5 Mio € (im Vorjahr: 28,4 Mio €), die im Geschäftsjahr 2024 umsatzmindernd erfasste Zuführungen in Höhe von 17,2 Mio € enthielten. Des Weiteren sind Rückstellungen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Infrastruktur infolge der Überflutung in Porto Alegre in Höhe von 9,2 Mio € enthalten. Darüber hinaus beinhaltet der Posten Rückstellungen für mögliche Schadensregulierungen im Zusammenhang mit der starken Erholung des Verkehrs- und Passagieraufkommens in Höhe von 36,6 Mio € (im Vorjahr: 36,6 Mio €), Rückstellungen für noch durchzuführende Erschließungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Vorratsimmobilien (siehe auch Tz. 28) in Höhe von 5,1 Mio € (im Vorjahr: 5,1 Mio €) sowie Rückstellungen für Zinsen im Zusammenhang mit erwarteten Steuernachzahlungen von 3,2 Mio € (im Vorjahr: 7,0 Mio €). Die Mittelabflüsse für die übrigen Rückstellungen werden überwiegend innerhalb eines Jahres erwartet.
41 Finanzinstrumente
Angaben zu Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten
Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte, die beizulegenden Zeitwerte und die Bewertungsstufen der Hierarchie im Sinne des IFRS 13 für die Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2024 dar:
Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2024 | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Mio € | Buchwert | Fair Value | Bewertungsstufen im Sinne des IFRS 13 | |||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
FVOCI (ohne Recycling) |
FVOCI (mit Recycling) |
FVTPL | Stufe 1 Börsenpreise |
Stufe 2 Abgeleitete Preise |
Stufe 3 Nicht ableitbare Preise | ||
Finanzielle Vermögenswerte | ||||||||
Zahlungsmittel | 2.646,2 | 2.646,2 | ||||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 288,6 | 288,6 | ||||||
Sonstige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte | 202,3 | 202,3 | ||||||
Derivative finanzielle Vermögenswerte | ||||||||
Hedging Derivate | 23,2 | 23,2 | 23,2 | |||||
Andere Finanzanlagen | ||||||||
Wertpapiere | 1.034,4 | 1.034,4 | 905,8 | 128,6 | ||||
Sonstige Beteiligungen | 121,3 | 121,3 | 121,3 | |||||
Ausleihungen an Gemeinschaftsunternehmen | 83,3 | 89,8 | 10,7 | 79,1 | ||||
Ausleihungen an assoziierte Unternehmen | 0,2 | 0,2 | 0,2 | |||||
Sonstige Ausleihungen | 277,1 | 277,1 | 277,1 | |||||
Gesamt | 3.497,7 | 121,3 | 1.057,6 | 0,0 | 4.683,1 | 905,8 | 439,6 | 200,6 |
Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 569,8 | 569,8 | ||||||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.078,2 | 1.241,3 | 1.241,3 | |||||
Finanzschulden | 12.325,1 | 12.042,1 | 2.101,2 | 9.941,0 | ||||
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||||
Übrige Derivate | 0,2 | 0,2 | 0,2 | |||||
Gesamt | 13.973,1 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 13.853,4 | 2.101,2 | 11.182,5 | 0,0 |
Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte, die beizulegenden Zeitwerte und die Bewertungsstufen der Hierarchie im Sinne des IFRS 13 für die Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2023 dar:
Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2023 | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In Mio € | Buchwert | Fair Value | Bewertungsstufen im Sinne des IFRS 13 | |||||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
FVOCI (ohne Recycling) |
FVOCI (mit Recycling) |
FVTPL | Stufe 1 Börsenpreise |
Stufe 2 Abgeleitete Preise |
Stufe 3 Nicht ableitbare Preise | ||
Finanzielle Vermögenswerte | ||||||||
Zahlungsmittel | 2.410,5 | 2.410,5 | ||||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 271,5 | 271,5 | ||||||
Sonstige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte | 209,5 | 209,5 | ||||||
Derivative finanzielle Vermögenswerte | ||||||||
Hedging Derivate | 2,9 | 2,9 | 2,9 | |||||
Andere Finanzanlagen | ||||||||
Wertpapiere | 1.312,4 | 1.312,4 | 937,4 | 375,0 | ||||
Sonstige Beteiligungen | 117,9 | 117,9 | 117,9 | |||||
Ausleihungen an Gemeinschaftsunternehmen | 46,7 | 49,9 | 9,8 | 40,1 | ||||
Ausleihungen an assoziierte Unternehmen | 0,1 | 0,1 | 0,1 | |||||
Sonstige Ausleihungen | 325,3 | 325,3 | 325,3 | |||||
Gesamt | 3.263,6 | 117,9 | 1.315,3 | 0,0 | 4.700,0 | 937,4 | 713,0 | 158,1 |
Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 509,4 | 509,4 | ||||||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.066,0 | 1.098,7 | 1.098,7 | |||||
Finanzschulden | 11.753,9 | 10.727,0 | 2.040,5 | 8.686,5 | ||||
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||||
Übrige Derivate | 0,7 | 0,7 | 0,7 | |||||
Gesamt | 13.329,3 | 0,0 | 0,0 | 0,7 | 12.335,8 | 2.040,5 | 9.785,9 | 0,0 |
Für Zahlungsmittel, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen finanziellen Forderungen und Vermögenswerte wurde angenommen, dass der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Größtenteils ist diese Annahme auf die kurze Laufzeit zurückzuführen.
Die beizulegenden Zeitwerte der börsennotierten Wertpapiere entsprechen den Börsenkursen zum Abschlussstichtag. Die Bewertung der nicht börsennotierten Wertpapiere erfolgte zu Marktdaten des Bewertungsstichtags unter Verwendung von zuverlässigen und spezialisierten Quellen und Datenanbietern. Es wurden allgemein anerkannte Bewertungsmodelle zugrunde gelegt.
Die beizulegenden Zeitwerte von Ausleihungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen sowie die langfristigen sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte wurden als Barwert der zukünftigen Cash Flows ermittelt. Die künftigen Cash Flows werden auf der Basis der Finanzplanung geschätzt oder auf Basis der bestehenden Vertragsbedingungen hergeleitet. Bei Zugrundelegung der Finanzplanung erfolgt eine Einstufung in Level 3, im anderen Falle erfolgt eine Einstufung in Level 2. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen, laufzeitadäquaten Zinssatzes.
Die Buchwerte der sonstigen Ausleihungen entsprechen jeweils den beizulegenden Zeitwerten. Die sonstigen Ausleihungen unterliegen einer marktüblichen Verzinsung, sodass hier der Buchwert eine verlässliche Größe des beizulegenden Zeitwerts darstellt. In den sonstigen Ausleihungen enthalten sind Schuldscheindarlehen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Aufgrund eines fehlenden aktiven Markts liegen keine Informationen zu Risikoprämien der jeweiligen Emittenten vor. Da die Schuldscheindarlehen überwiegend variabel verzinslich sind, wurde der Buchwert als verlässlichste Größe für den beizulegenden Zeitwert herangezogen.
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten werden zum Barwert angesetzt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts werden die jeweiligen Zahlungsmittelabflüsse mit dem fristenkongruenten Zinssatz und dem Fraport-Kreditrisiko zum Stichtag diskontiert. Die Buchwerte der kurzfristigen Verbindlichkeiten entsprechen den beizulegenden Zeitwerten.
Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der nicht börsennotierten Finanzschulden werden die zukünftig erwarteten Zahlungsströme auf Basis der zum Stichtag gültigen Zinsstrukturkurve bestimmt und diskontiert. Den Zahlungsströmen wird die zum Abschlussstichtag marktgerechte und laufzeitadäquate Risikoprämie des jeweiligen Darlehensnehmers hinzugerechnet.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um Zinssicherungsgeschäfte. Im Geschäftsjahr 2023 wurden sechs Zinsswaps im Zusammenhang mit der ersten Auszahlung der 2022 vertraglich vereinbarten Finanzierung des Engagements in Lima abgeschlossen.
Die der Stufe 3 zugeordneten sonstigen Beteiligungen betreffen die Anteile an der Delhi International Airport Private Ltd. Im September 2024 wurde der Vertrag zum Verkauf der Fraport-Anteile an die GMR Airports Infrastructure Limited unterzeichnet. Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt, dass innerhalb von 180 Tagen nach Vertragsunterzeichnung diverse Bedingungen erfüllt werden, die außerhalb des Einflussbereichs der Fraport AG liegen. Der beizulegende Zeitwert zum Bilanzstichtag wurde auf Basis des vereinbarten Kaufpreises und unter Berücksichtigung des aktuellen Währungskurses ermittelt. Zu den vorangegangenen Stichtagen wurde der beizulegende Zeitwert noch auf Basis einer Discounted-Cash-Flow-Bewertung ermittelt.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Nettoergebnisse 2024 und 2023 je Bewertungskategorie nach IFRS 9.
Nettoergebnisse je Bewertungskategorie | ||
---|---|---|
in Mio € | 2024 | 2023 |
Finanzielle Vermögenswerte | ||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten | –1,7 | –7,7 |
FVTPL | 46,7 | 0,0 |
FVOCI mit Recycling | 25,7 | 31,3 |
FVOCI ohne Recycling | 3,6 | –12,5 |
Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten | –0,5 | 2,2 |
FVTPL | 0,0 | 1,2 |
Das Nettoergebnis setzt sich aus erfolgswirksamen Änderungen der beizulegenden Zeitwerte, erfolgswirksam erfassten Wertminderungen und Wertaufholungen sowie aus Wechselkursänderungen und Abgangsgewinnen und -verlusten zusammen.
Die Gewinne aus den finanziellen Vermögenswerten FVTPL enthalten die Marktwerte von einem Zinsswap, für den im Laufe des Geschäftsjahres 2024 kein Grundgeschäft bestand sowie insbesondere die Bewertung der Anteile an der VVSS Holding Limited Liability Company zum beizulegenden Zeitwert.
Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting
Hinsichtlich ihrer Bilanzposten und geplanten Transaktionen unterliegt Fraport insbesondere Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen und Währungskursen. Zinsrisiken begegnet Fraport durch Bildung von natürlich geschlossenen Positionen, bei denen sich die Werte oder die Zahlungsströme originärer Finanzinstrumente zeitlich und betragsmäßig ausgleichen, beziehungsweise über die Absicherung des Geschäfts durch derivative Finanzinstrumente. Derivate werden nicht zu Handels- oder Spekulationszwecken genutzt.
Zinsrisiken resultieren insbesondere aus dem mit Investitionen einhergehenden Kapitalbedarf sowie aus bestehenden, variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten und Vermögenswerten. Im Rahmen der Zinsrisiko-Managementpolitik wurden Zinsswaps sowie Zinsswaps mit eingebetteten Floors abgeschlossen, um das Zinsänderungsrisiko aus variabel verzinsten Finanzinstrumenten zu begrenzen und damit Planungssicherheit zu gewährleisten.
Zum Abschlussstichtag bestanden im Konzern sieben Zinsswaps (im Vorjahr: sieben).
Derivative Finanzinstrumente | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | Nominalvolumen | Marktwert | Kreditrisiko | |||
31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
Zinsswaps | 827,7 | 560,7 | 23,0 | 2,2 | 0,0 | 0,0 |
davon Hedge Accounting | 797,7 | 530,7 | 23,2 | 2,9 | 0,0 | 0,0 |
davon Trading | 30,0 | 30,0 | –0,2 | –0,7 | 0,0 | 0,0 |
Die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente werden wie folgt in der Bilanz ausgewiesen:
Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente | ||||
---|---|---|---|---|
in Mio € | Sonstige Vermögenswerte | Sonstige Verbindlichkeiten | ||
31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
Zinsswaps – Cash Flow Hedges | 23,2 | 2,9 | 0,0 | 0,0 |
Zinsswaps – Trading | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,7 |
Es wird ein Zinsswap (im Vorjahr: einer) als FVTPL klassifiziert. Sämtliche Wertänderungen, die sich aus dieser Klassifizierung ergeben, werden erfolgswirksam erfasst.
Sechs Zinsswaps (im Vorjahr: sechs) sind bestehenden variabel verzinslichen Verbindlichkeiten zugeordnet und werden nach den Regeln des IFRS 9 als Cash Flow Hedges behandelt. Die Veränderungen der Marktwerte dieser Instrumente werden erfolgsneutral in einem Unterkonto des Eigenkapitals erfasst. Durch diese wirtschaftliche Beziehung ist der betragsmäßige Ausgleich und somit die Effektivität dieser Cash Flow Hedges gegeben. Die Effektivität wird in regelmäßigen Abständen überprüft und dokumentiert. Ineffektivitäten in Bezug auf die bilanzierten Sicherungsziehungen können sich grundsätzlich bei Auseinanderfallen der wesentlichen Bewertungsparameter von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument ergeben. Aufgrund geringer Ineffektivitäten entspricht die Wertänderung der Sicherungsinstrumente der Wertänderung der gesicherten Grundgeschäfte. Diese Wertänderungen ergeben sich aus den unrealisierten Gewinnen, die während des Geschäftsjahres im Eigenkapital erfasst wurden.
Zinsswaps (Hedge Accounting 2024) | ||||
---|---|---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | |||
Laufzeitbeginn | Laufzeitende | Nominalvolumen | Marktwert | Durchschnittlicher Zinssatz |
2023 | 2029 | 797,7 | 23,2 | 3,4 % |
Gesamt | 797,7 | 23,2 |
Zinsswaps (Hedge Accounting 2023) | ||||
---|---|---|---|---|
in Mio € | 31.12.2023 | |||
Laufzeitbeginn | Laufzeitende | Nominalvolumen | Marktwert | Durchschnittlicher Zinssatz |
2023 | 2029 | 530,7 | 2,9 | 3,4 % |
Gesamt | 530,7 | 2,9 |
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Transaktionspreis und dem Fair Value der Derivate zum Transaktionszeitpunkt in Höhe von 8,2 Mio € wurde im Geschäftsjahr 2023 erfolgswirksam als Aufwand erfasst. Während des Geschäftsjahres 2024 wurden unrealisierte Gewinne in Höhe von 18,7 Mio € (im Vorjahr: 10,2 Mio €) aus der Veränderung der Marktwerte der Derivate erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Daraus ergeben sich Veränderungen der latenten Steuern in Höhe von 4,1 Mio € (im Vorjahr: 2,2 Mio €). Das Zinsergebnis beinhaltet 11,8 Mio € (im Vorjahr: 6,6 Mio €) Erträge, die aus dem Derivat resultieren.