Prüfungsurteil
Wir haben die im Abschnitt „Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung“ des mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main, zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e, 315b und 315c HGB einschließlich der in dieser zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung enthaltenen Angaben zur Erfüllung der Anforderungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (nachfolgend die „zusammengefasste nichtfinanzielle Berichterstattung“) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Nicht Gegenstand unserer Prüfung waren Verweise auf Informationen der Gesellschaft außerhalb des Konzernlageberichts sowie in der nichtfinanziellen Berichterstattung genannte externe Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die beigefügte zusammengefasste nichtfinanzielle Berichterstattung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit §§ 289b bis 289e, 315b und 315c HGB und den Anforderungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt ist.