Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

Hinweis zur Berichterstattung

Der vorliegende Bericht fasst die Lageberichte des Fraport-Konzerns und der Fraport AG zusammen (zusammengefasster Lagebericht). Die Ausführungen zum Fraport-Konzern gelten grundsätzlich zugleich für die Fraport AG. Die Entwicklungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Fraport AG sind dem Kapitel „Ergänzende Lageberichterstattung der Fraport AG“ zu entnehmen.

Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung erfüllt die handelsrechtlichen Vorgaben und wurde in Übereinstimmung mit § 315c in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB und den von der EU-Kommission herausgegebenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464 (CSRD) erstellt. Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung wurde unter teilweiser Anwendung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) aufgestellt. In der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung sind die geforderten Angaben gem. §§ 289b bis 289e HGB der Fraport AG als Mutterunternehmen enthalten. Sie ist in den zusammengefassten Lagebericht integriert und dem Kapitel „Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung“ zu entnehmen.

Die Konzern-Rechnungslegung berücksichtigt die am Abschlussstichtag (31. Dezember 2024) verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und die Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Ergänzend berichtet Fraport die Angaben gemäß § 315e Absatz 1 HGB.

Zur besseren Darstellung der operativen Entwicklung im Vorjahresvergleich werden die Umsatzerlöse im zusammengefassten Lagebericht zudem auch bereinigt um Auftragserlöse aus Bau- und Ausbauleistungen gemäß IFRIC 12 berichtet (im Folgenden: Umsatzerlöse bereinigt um IFRIC 12). Diese betreffen die kapazitativen Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang mit Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen an den internationalen Konzern-Flughäfen (siehe auch Konzern-Anhang, Tz. 4 und 49).

Der Vorstand hat den zusammengefassten Lagebericht sowie den Konzern-Abschluss zum 31. Dezember 2024 in seiner Sitzung am 11. März 2025 aufgestellt, den aufgestellten Abschluss dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 14. März 2025 zur Prüfung und Billigung vorgelegt sowie zur Veröffentlichung am 18. März 2025 freigegeben.