Angaben zu ESRS S1 Eigene Belegschaft

Allgemeine Angaben
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Fraport sieht die eigene Belegschaft konzernweit als ein wichtiges Asset zur Weiterentwicklung des Geschäftsmodells. Die Talente, die Führungsqualitäten und das Engagement der Beschäftigten sind unerlässlich für den Unternehmenserfolg. Zu den eigenen Beschäftigten gehören die Personengruppen der Stammbeschäftigten, der Auszubildenden, der Aushilfen und der Freigestellten. Als international agierender Flughafenbetreiber bietet Fraport eine hohe Vielfalt an Beschäftigungsmöglichkeiten. Sie reichen von Luftsicherheitsassistenten und Gepäckabfertigern, Elektrikern, Mechatronikern oder Architekten bis zu administrativen Tätigkeiten in den Bereichen Rechnungswesen, Controlling oder Personalwesen. Alle genannten Personengruppen haben ein Beschäftigungsverhältnis mit Fraport entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Von den wesentlichen Auswirkungen, die innerhalb der DMA identifiziert wurden, können alle genannten Personengruppen in unterschiedlichem Maße betroffen sein. Fraport hat durch die eigene Tätigkeit als Flughafenbetreiberin einen Anteil daran. Im Bereich des Flugbetriebs und der Bodenverkehrsdienste koordiniert Fraport den Flugverkehr und sorgt für die Abfertigung von Flugzeugen, einschließlich deren Be- und Entladung sowie Betankung. Hinzu kommen Bodenverkehrsdienste wie das Schleppen von Flugzeugen. Auch die Passagierabfertigung, die Sicherheitskontrollen und das Gepäckhandling fallen in diesen Aufgabenbereich. Darüber hinaus übernimmt Fraport im Bereich der Fracht und Logistik die Luftfrachtabwicklung und Lagerung und den Transport sowie Zollabfertigungsdienste. Fraport ist auch in den Bau und die Entwicklung neuer Flughafenanlagen involviert und vermietet sowie verwaltet Gewerbeflächen und Immobilien am Flughafen. Darunter fallen auch das Management von Einzelhandelsgeschäften und Duty-Free-Shops sowie Gastronomieeinrichtungen.

Fraport beschäftigt sich kontinuierlich mit den wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen, die sich für die eigenen Beschäftigten ergeben. Die Bedeutung der Mitarbeiter wird im Rahmen der Konzern-Strategie Fraport.2030 mit der Definition der strategischen Priorität „Top Arbeitgeber“ betont. Dadurch verfolgt Fraport das Ziel, den Konzern als einen der besten Arbeitgeber im Luftverkehr zu positionieren. Aus dieser Zielsetzung werden Maßnahmen abgeleitet, die langfristig die wesentlichen negativen Auswirkungen abschwächen und die wesentlichen positiven Auswirkungen fördern sollen.

Im Rahmen des DMA-Prozesses wurden die wesentlichen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft auch für Fremdarbeitskräfte geprüft. Dazu zählen insbesondere Selbstständige und Leiharbeitnehmer, die im Unternehmen tätig sind. Die Analyse ergab, dass sowohl die positiven als auch die negativen Auswirkungen auch auf Fremdarbeitskräfte zutreffen.

Im Folgenden werden die wesentlichen negativen Auswirkungen von Fraport auf die eigene Belegschaft kurz beschrieben. Sie ergeben sich aus dem Geschäftsmodell des Flughafenbetreibers und sind nicht auf individuelle Vorfälle zurückzuführen. Sie betreffen die identifizierten Auswirkungen auf Arbeitssicherheit und Gesundheit und fehlende Entwicklungspfade.

Die Arbeitsbedingungen auf dem Vorfeld und in den Terminals aber auch in den administrativen Bereichen können sowohl physische als auch psychische Belastungen für die Beschäftigten darstellen und ihre Gesundheit gefährden. Insbesondere die schwere körperliche Arbeit im Bereich Ground Handling, die Belastungen durch Temperatur, Lärm, Luftschadstoffe und Schmutz, können die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden beeinflussen. Aufgrund der körperlichen Arbeit erhöht sich zudem die Wahrscheinlichkeit für Arbeitsunfälle. Beschäftigte an Flughäfen sind zusätzlich höheren Risiken wie Terrorismus, Unfällen und Pandemien ausgesetzt, was als Stressfaktor wahrgenommen werden kann. Eine weitere Belastung kann durch die Schichtarbeit im Ground Handling oder im Aviation-Bereich entstehen.

Personalmangel in den operativen und administrativen Bereichen führt zu einer erhöhten Arbeitslast und vermehrten Ausfällen aufgrund von Stress und Überlastung. In den administrativen Bereichen können spezialisierte Jobprofile aufgrund der einseitigen geistigen Belastung belastend wirken. Das Fehlen standardisierter Karrierepfade und Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung kann zudem die Motivation der Beschäftigten beeinträchtigen.

Fraport hat auch positive Auswirkungen auf die eigenen Beschäftigten. Zum einen wirkt sich die hohe Arbeitnehmerbeteiligung im Unternehmen positiv auf die Belegschaft aus. Vor allem in Deutschland, wo die Vorgaben zur Mitbestimmung konsequent umgesetzt werden, werden Arbeitnehmer durch Sprecherausschuss, Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Gewerkschaften repräsentiert. Auch wenn an den Konzern-Flughäfen Arbeitnehmervertreter im Sinne der Beschäftigten agieren, profitieren nicht alle Personengruppen im Konzern von dieser positiven Auswirkung.

Eine weitere positive Auswirkung von Fraport auf alle Personengruppen innerhalb der eigenen Belegschaft ist das Engagement des Unternehmens, als integrativer Arbeitgeber zu agieren. Fraport setzt sich aktiv für die Förderung von Diversität und Inklusion ein.

Aus den Übergangsplänen zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen für die eigene Belegschaft.

Im Fraport-Konzern existieren keine Tätigkeiten, bei denen ein erhebliches Risiko für Vorfälle von Kinder- oder Zwangsarbeit besteht.

Fraport hat durch Befragungen im Rahmen des Fraport-Barometers sowie Analysen der Tätigkeiten ein Verständnis dafür entwickelt, wie und in welchem Umfang die eigenen Beschäftigten von den negativen Auswirkungen auf den Arbeitsschutz und Gesundheit betroffen sind oder betroffen sein können. Eine besondere Gefährdung nur für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel junge Menschen, Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund) wurde dabei nicht festgestellt.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

Um den wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft entgegenzuwirken, die potenziellen positiven Auswirkungen zu maximieren und die damit verbundenen Risiken und Chancen zu steuern, hat Fraport Pläne entwickelt und Maßnahmen definiert.

Bei der Ausarbeitung der Strategien und Maßnahmen sind alle Personengruppen im Konzern einbezogen. Konzern-Gesellschaften außerhalb von Frankfurt haben die Möglichkeit, weitere, lokal entwickelte Programme zu implementieren. Die dafür verantwortlichen Personen sind die Personalleiter.

Auswirkungen auf Arbeitssicherheit und Gesundheit

Fraport verfolgt eine umfassende Strategie zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz, die darauf abzielt, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle Beschäftigten zu gewährleisten. Diese Strategie beinhaltet regelmäßige Schulungen und Fortbildungen, um das Bewusstsein der Mitarbeiter für Sicherheits- und Gesundheitsaspekte zu schärfen und ihre Kenntnisse in diesen Bereichen kontinuierlich zu erweitern. Zudem werden moderne Technologien und Ausrüstungen eingesetzt, um potenzielle Gefahrenquellen zu minimieren und Arbeitsunfälle zu verhindern. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Strategie ist die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch regelmäßige Inspektionen und Audits. Darüber hinaus fördert Fraport eine offene Kommunikation und den Dialog zwischen den Beschäftigten und der Unternehmensführung, um Sicherheitsbedenken frühzeitig zu identifizieren und zu adressieren. Für die Umsetzung der Strategie sind die Konzern-Gesellschaften selbst verantwortlich.

Die für die Fraport AG und die Konzern-Gesellschaften wesentlichen Grundlagen sind in der Konzern-Richtlinie „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ enthalten. Die Konzern-Richtlinie erhöht die Verbindlichkeit und referenziert auf die Vorgaben der ISO 45001. Die hier definierten Grundlagen sind eigenverantwortlich von den Geschäftsführern umzusetzen und durch unternehmensspezifische Regelungen in eigenen Regelwerken zu ergänzen. Für die Fraport AG und die deutschen Konzern-Gesellschaften ist diese Vorgabe unmittelbar gültig. Für die internationalen Konzern-Gesellschaften ist die Regelung unter Berücksichtigung der nationalen Gesetze eine gewünschte Handlungsoption. Die Umsetzung der Strategie erfolgt nach dem Top-Down-, hinsichtlich der Weiterentwicklung des Systems, aber auch der Bottom-Up-Strategie. Das jeweilige oberste Management und die nachgeordneten Führungskräfte in jeder Konzern-Gesellschaft tragen die Verantwortung für die Umsetzung der Strategie. Die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit und der leitende Betriebsarzt entwickeln, implementieren und überwachen Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien, koordinieren Maßnahmen zur Risikominimierung und Notfallplanung, schulen Mitarbeiter, bieten Beratung und Unterstützung, und erstellen Berichte zur Sicherstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds im Unternehmen.

Fehlende Entwicklungspfade

Fraport hat die Bedeutung von Kompetenzentwicklung erkannt und verfolgt den Ansatz, die Fähigkeiten und Qualifikationen der eigenen Belegschaft kontinuierlich zu fördern und zu erweitern. Diese Strategie beinhaltet Fort- und Weiterbildungsprogramme, die sowohl technische als auch persönliche und berufliche Kompetenzen abdecken. Fraport investiert in spezialisierte Schulungen, die auf die Anforderungen der verschiedenen Geschäftsbereiche und Positionen zugeschnitten sind. Für die Umsetzung der Strategie und die Anpassung an die besonderen Ansprüche der jeweiligen Konzern-Gesellschaft sowie für die Implementierung von Monitoring-Prozessen sind die Leiter der Personalbereiche verantwortlich.

Integrativer Arbeitgeber

Vielfalt (Diversity) ist für Fraport ein wichtiges Ziel, das der Konzern im Rahmen seines Diversity-Managements systematisch angeht. Verschiedene kulturelle Hintergründe, Religion, Gender- und Inklusionsaspekte, soziale Herkunft, sexuelle Orientierung oder der Altersmix bereichern die Zusammenarbeit und fördern Innovation und Kreativität. So kann Fraport flexibel auf die sich wandelnden Anforderungen in den internationalen Märkten reagieren und davon profitieren.

Die Konzern-Betriebsvereinbarung „Partnerschaftliches Verhalten, Vielfalt und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz“ legt Grund-sätze wie Diskriminierungsfreiheit und Chancengleichheit fest. Sie gilt für die Konzern-Gesellschaften am Standort Frankfurt. Die Betriebsvereinbarung verankert neben expliziten Definitionen von Werten konkrete innerbetriebliche Regelungen und Strukturen. Der Verhaltenskodex für Mitarbeiter legt klare Richtlinien und Prinzipien fest, die das Verhalten und die Arbeitsweise aller Beschäftigten des Unternehmens bestimmen. Ziel des Kodex ist es, ein ethisches, respektvolles und verantwortungsbewusstes Arbeitsumfeld zu schaffen und aufrechtzuerhalten.

Bereits im Jahr 2007 hat Fraport sich zur „Charta der Vielfalt“, einer Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen, bekannt. Fraport engagiert sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber für die Anerkennung und Förderung individueller Unterschiede und stellt sicher, dass dies in der zwischenmenschlichen Interaktion reflektiert wird. Organisatorisch ist „Diversity“ im Bereich „People and Culture“ der Fraport AG integriert. Das Team unterstützt die Konzern-Gesellschaften außerhalb von Deutschland bei der lokalen Umsetzung von diversitätsbezogenen Projekten. Die jeweiligen Konzern-Gesellschaften sind für die Entwicklung, die Umsetzung und das Monitoring der Maßnahmen verantwortlich.

Bei Fraport existieren keine spezifischen politischen Verpflichtungen in Bezug auf Inklusion, die über die gesetzlichen Vorschriften hinaus gehen.

Über das Hinweisgebersystem, das online weltweit verfügbar ist, können Mitarbeiter Diskriminierungsvorfälle melden. Fraport stellt sicher, dass alle Beschwerden ernst genommen und vertraulich behandelt werden. Mitarbeiter, die Diskriminierung melden, sind vor Repressalien geschützt, um ein sicheres Umfeld zu gewährleisten. Zusätzlich werden durch gezielte Schulungsangebote die Mitarbeiter hinsichtlich des Themas Diskriminierung sensibilisiert.

Starke Arbeitnehmerbeteiligung

Fraport fördert die Mitbestimmung und das Engagement der Beschäftigten vor allem am Standort Frankfurt. Das Unternehmen setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften, um sicherzustellen, dass die Interessen und Anliegen der Belegschaft berücksichtigt werden. Eine konkrete Strategie zu diesem Nachhaltigkeitsaspekt hat Fraport nicht entwickelt. Die gesetzlichen Vorschriften zur Mitbestimmung werden konsequent umgesetzt.

Auch im Ausland setzt sich Fraport entsprechend den lokalen gesetzlichen Vorgaben dafür ein, Arbeitnehmervertretungen in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Die oberste Ebene in der Organisation, die für die Umsetzung der Strategie verantwortlich ist, umfasst die Leiter des Personalbereichs.

Grundsätze zur Achtung der Menschenrechte und Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten

In der Grundsatzerklärung zu Menschenrechten bekennt sich Fraport zu den Prinzipien folgender international anerkannter menschenrechtlicher Rahmenwerke und der darin enthaltenen Standards

  • ILO-Kernarbeitsnormen (International Labor Organization)
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • Zehn Prinzipien des UN Global Compact

Für Fraports Beschäftigte, Geschäftspartner und Lieferanten wird ein verbindlicher Handlungsrahmen auf Grundlage der Prinzipien und Normen der genannten Rahmenwerke gesetzt. Für die eigene Belegschaft gilt der Fraport-Verhaltenskodex, in dem die gesellschaftliche Verantwortung in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales formuliert ist. Für die Lieferanten sind die Anforderungen und Grundsätze für die Zusammenarbeit im Fraport-Lieferantenkodex beschrieben. Fraports Lieferanten sind verpflichtet, auf eine konsequente Verbreitung und Einhaltung dieser Standards auch bei allen weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen (zum Beispiel Nachunternehmern) hinzuwirken. Bei einem Verstoß werden die Lieferanten aufgefordert, diesen nachweislich abzustellen. Andernfalls kann dies zur unmittelbaren Kündigung der Geschäftsbeziehung führen.

Für alle Beschäftigte im Fraport-Konzern ist der Fraport-Verhaltenskodex verpflichtend. Er stellt einen zentralen Leitfaden dar, der die ethischen Grundsätze und Verhaltensstandards für alle Mitarbeiter und Führungskräfte des Unternehmens definiert. Dieser Kodex dient dazu, ein verantwortungsbewusstes und integres Handeln im gesamten Unternehmen zu gewährleisten. 

Potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte innerhalb der eigenen Belegschaft können auch anonym über das Hinweisgebersystem gemeldet werden. Die Hinweise werden überprüft und bei Bedarf werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Fraports Strategien in Bezug auf die eigene Belegschaft stehen im Einklang mit relevanten international anerkannten Instrumenten, einschließlich der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Fraport lehnt Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit kategorisch ab. Im Lieferantenkodex sowie im Verhaltenskodex für Fraport Beschäftigte sind diese Themen explizit adressiert.

Angabepflicht S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

Die Mitarbeiter der Fraport AG werden grundsätzlich durch die Arbeitnehmervertreter repräsentiert und so bei der Entscheidungsfindung einbezogen. Die Arbeitnehmervertreter sind in verschiedenen Ausschüssen organisiert, die nach Bedarf über aktuelle Themen durch die Fachbereiche oder durch den Vorstand informiert werden. Dabei können Entscheidungen des Unternehmens hinterfragt und das Mitbestimmungsrecht ausgeübt werden. Die Belegschaft wird in der Regel einmal im Quartal über die Arbeit des Betriebsrats informiert. Im Jahr 2024 gab es drei Informationsblätter dazu. Für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist die Abteilung „Grundsatzfragen und Tarif, Arbeitsrecht und Mitbestimmung“ der Fraport AG verantwortlich.

In einzelne Projekte werden die Mitarbeiter unmittelbar einbezogen. Bei der Entwicklung des strategischen Programms HRneo wurden die Beschäftigten der Fraport AG und der Konzern-Gesellschaften am Standort Frankfurt direkt angesprochen und zur Mitarbeit bei den Teilprojekten angeregt. Ein zentralisiertes Verfahren zur Konsolidierung der Informationen zur Einbeziehung wurde bei Fraport bisher nicht implementiert. Eine globale Rahmenvereinbarung, die Fraport mit Arbeitnehmervertretern im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte der eigenen Belegschaft geschlossen hat, existiert nicht.

Über die Mitarbeiterbefragung, das Konzern-Barometer, das im zweijährigen Rhythmus durchgeführt wird, wird die Zufriedenheit der Beschäftigten in vier Themenfeldern – „Mein Arbeitgeber“, „Mein Arbeitsplatz“, „Mein Team“ und „Meine Führungskraft“ – gemessen. Explizite Verfahren, die die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit der eigenen Belegschaft, bewerten, existieren aktuell noch nicht.

Angabepflicht S1-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können

Fraport selbst verfügt über mehrere Kanäle, die es Beschäftigten ermöglichen, ihre Beschwerden oder Bedenken zu äußern. Zum einen kann das Hinweisgebersystem dafür genutzt werden. Das System wird von Fraport selbst betrieben.

Über das System können online Hinweise über Unregelmäßigkeiten in allen Konzern-Gesellschaften anonym abgegeben werden. Es ist weltweit rund um die Uhr verfügbar. Jede Meldung wird auf ihren sachlichen Gehalt geprüft, gegebenenfalls werden Sanktionsmaßnahmen eingeleitet. Die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes werden dabei eingehalten. Darüber hinaus steht der Fraport AG eine Ombudsfrau, eine externe, unabhängige Rechtsanwältin, zur Verfügung. Beschäftigte am Standort Frankfurt können sich zudem an eine interne Vertrauensperson wenden.

Fraport hat aktuell keine Mechanismen implementiert, um die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen zu bewerten. Ein explizites Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit Arbeitnehmerbelangen ist bei Fraport nicht implementiert.

Die Kanäle, über die eine Beschwerde eingereicht werden kann, sind im Intranet genannt. Fraport hat Strategien entwickelt, um höchste Vertraulichkeit und die Anonymität der Hinweisgeber zu gewährleisten, um die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern einzuhalten.

Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Um die wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft zu mildern und die positiven Auswirkungen zu fördern, entwickelt Fraport Maßnahmen. Diese werden konsequent umgesetzt und die Ergebnisse überwacht.

Auswirkungen auf Arbeitssicherheit und Gesundheit

Im Hinblick auf die Auswirkungen auf Arbeitssicherheit und Gesundheit stehen beim Fraport-Konzern im Zentrum der präventiven Maßnahmen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz das nachhaltige Wohlbefinden, die Arbeitsfähigkeit, die Motivation und damit die Produktivität der Mitarbeiter.

Am Standort Frankfurt liegt der Fokus auf Themen der psychischen Gesundheit sowie der Unfallverhütung und der Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Regelmäßige Gesundheitsvorträge mit internen und externen Referenten und gezielte Angebote für Auszubildende ergänzten das Programm. Des Weiteren ist es besonders wichtig, dass beim Umgang mit Gefahrstoffen, bei der Instandhaltung, beim innerbetrieblichen Transport und Verkehr sowie bei Baumaßnahmen im infrastrukturellen Bereich Arbeitssicherheitsstandards gewährleistet werden. Neben arbeitsplatzspezifischen Grund- und Wiederholungsschulungen für alle Beschäftigten und Führungskräfte bietet das Unternehmen auch Fahrsicherheitstrainings für Beschäftigte an. Gezielte und temporäre Aktionen und Präventionsprojekte sollen vor allem die Beschäftigten in den operativen Bereichen für sicheres Verhalten sensibilisieren. Die Maßnahmen sind vielfältig und ihre zeitliche Begrenzung ergibt sich aus den spezifischen Projekten, beispielsweise gibt es im Sommer Aktionen zum Thema Hautschutz und im Winter zum Thema Glätte und Eis.

Die Konzern-Gesellschaften außerhalb von Frankfurt bieten Schulungen zu relevanten Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie Gesundheitsleistungen an.

Die Maßnahmen haben keinen konkreten Zeitbezug. Ihre Umsetzung trägt zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bei und mildert langfristig die negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft.

Fehlende Entwicklungspfade

Fehlende Entwicklungsperspektiven mindern die Motivation der Beschäftigten. Deswegen ist Fraport dabei ein Personal- und Organisationsmanagement zu entwickeln, das die Mitarbeitenden von der Anstellung bis zum Ruhestand begleiten soll. Dieses Managementsystem beinhaltet Aspekte wie Talentakquisition, Entwicklung, Bewertung, Vergütung, Sozialleistungen und Ruhestand. Es soll die rechtzeitige Sicherung herausragender Talente durch kontinuierliche Rekrutierung und Mitarbeiterempfehlungsprogramme gewährleisten und gleichzeitig in Infrastruktur investieren, um eine Kultur des eigenverantwortlichen Lernens zu fördern. Dies ist das Ziel des strategischen Programms HRneo.

Zu den bereits etablierten Maßnahmen zählen neben dem systematischen Talentmanagement und dem Potenzial-Assessment-Center auch ein Cross-Mentoring-Programm sowie Coachingmaßnahmen im Rahmen der Weiterentwicklung von weiblichen Führungskräften und die Unterstützung des Frauennetzwerks.

Fraport stellt seinen Beschäftigten verschiedene Trainings- und Schulungsprogramme zur Verfügung. Sie umfassen die Pflichtschulungen, die von verschiedenen Berufsgruppen regelmäßig durchgeführt werden müssen, um die Qualifikation auf einem entsprechend hohen Niveau zu halten. Darüber hinaus werden Weiterbildungsmöglichkeiten wie Softwareschulungen angeboten und es gibt ein Angebot für weitere Fortbildungsmaßnahmen wie ein berufsbegleitendes Studium oder weitere fachliche Spezifikationen.

Darüber hinaus bietet das Unternehmen Karriereentwicklungsmöglichkeiten und Mentoring-Programme, um die berufliche Weiterentwicklung zu unterstützen und Talente gezielt zu fördern.

Der Anwendungsbereich ist zunächst auf den Standort Frankfurt begrenzt. Ein konzernweites Ausrollen ist in Abhängigkeit der Ergebnisse möglich. Ein Zeitrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen ist konzernweit nicht festgelegt.

Starke Arbeitnehmerbeteiligung

Fraport fördert aktiv die Mitbestimmung der Mitarbeiter durch verschiedene Beteiligungsformate wie Betriebsversammlungen, Feedback-Runden und Workshops am Standort Frankfurt. Diese Plattformen bieten den Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Meinungen und Ideen einzubringen und aktiv an der Gestaltung des Unternehmens mitzuwirken. Spezifische Maßnahmen zur zusätzlichen Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung wurden nicht entwickelt.

Integrativer Arbeitgeber

Inklusion und Vielfalt haben für Fraport einen hohen Stellenwert. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsprogramme werden durchgeführt, um das Bewusstsein der Mitarbeiter für Diskriminierung und die Bedeutung von Vielfalt und Inklusion zu schärfen.

Im Jahr 2024 hat Fraport die Aktivitäten zur Stärkung und Nutzung der Diversität im Konzern weitergeführt. Auch in diesem Jahr lag ein Schwerpunkt auf dem Thema Diskriminierung. Es wurden Seminare für Beschäftigte der Fraport AG angeboten, um diese gegenüber Vorurteilen, Rassismus und Diskriminierung im Alltag zu sensibilisieren.

Ein Zeitbezug wurde für die Maßnahmen nicht definiert. Sie sollen langfristig die Förderung von Diversität im Konzern unterstützen.

Fraport verfolgt die Implementierung der Maßnahmen. Die Bereiche Arbeitsmedizin, Prävention und Gesundheitsmanagement sowie Arbeitsschutz berichten einmal im Quartal über den Fortschritt der Maßnahmen an die Führungskräfte der Fraport AG. Für die Umsetzung, Monitoring und Berichterstattung sind die Konzern-Gesellschaften selbst verantwortlich.

Fraport entwickelt bedarfsabhängig Maßnahmen zur Minderung von wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft. Bei Änderung der gesetzlichen Anforderungen werden Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Die geplanten Maßnahmen werden durch Fachexperten auf Wirksamkeit und Kosten beurteilt und in Umsetzungspläne überführt.

Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Die Vermeidung von Arbeitsunfällen ist unverändert von großer Bedeutung im Fraport-Konzern. Für die Kennzahl LTIF, die sich nach der Anzahl der Arbeitsunfälle (ab dem ersten Ausfalltag) in Relation zu den geleisteten Arbeitsstunden (in Mio) berechnet, ist das Ziel, bis zum Jahr 2025 einen Wert in Höhe von 22,5 zu erreichen. Die Konzern-LTIF erhöhte sich im Berichtsjahr 2024 auf 22,1 (im Vorjahr: 20,6).

Die Fraport AG verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel, den Frauenanteil in Führungspositionen zu steigern. Dieses Ziel zahlt auf die Verbesserung der wesentlichen negativen Auswirkung „Fehlende Entwicklungspfade“ ein. Das Ziel ist es, bis Ende 2026 den Anteil der Frauen in Führungspositionen im Konzern in Deutschland auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 30,8 % und auf der darunterliegenden Führungsebene auf 30,2 % zu steigern. Für die Fraport AG soll der Anteil von Frauen in Führungspositionen entsprechend auf 31,8 % auf der ersten Führungsebene und 30,9 % auf der darunterliegenden Führungsebene gesteigert werden.

Konzernweite Ziele unter Berücksichtigung der ausländischen Gesellschaften wurden nicht festgelegt. Fraport respektiert die lokalen Gegebenheiten und erlegt daher den ausländischen Konzern-Gesellschaften keine Quoten basierend auf deutschem Recht auf. Für die positiven wesentlichen Auswirkungen „Starke Arbeitnehmerbeteiligung“ und „Integrativer Arbeitgeber“ wurden keine Ziele festgelegt, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Die Ziele werden von den Fachabteilungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen festgelegt und den Arbeitnehmervertretern vorgelegt und gegenüber der eigenen Belegschaft kommuniziert. Die Entwicklung der Kennzahlen wird regelmäßig verfolgt und dem Vorstand berichtet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Bewertung und Weiterentwicklung der Maßnahmen ein.

Angabepflicht S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

Die Gesamtzahl der Beschäftigten umfasst die Stammbeschäftigten, die Aushilfen, die Freigestellten sowie die Auszubildenden. Sie wird als Personenzahl zum Ende des Monats erfasst. Aus den Monatswerten wird zum Jahresende ein Durchschnitt berechnet. Im Berichtsjahr betrug die Gesamtzahl der Beschäftigten im Fraport Konzern 20.591 Beschäftigte. In der finanziellen Berichterstattung werden die Personengruppen der Stammbeschäftigten und der Aushilfen berichtet. Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten lag bei 19.001 Mitarbeitern (siehe auch Kapitel „Beschäftigte“).

Weiblich Männlich Sonstige Keine Angaben Insgesamt
Gesamtzahl der Beschäftigten 4.809 15.782 0 0 20.591
Zahl der dauerhaft Beschäftigten 4.316 14.438 0 0 18.754
Zahl der befristeten Beschäftigten 493 1.344 0 0 1.837
Zahl der Abrufkräfte 0 0 0 0 0
Zahl der Vollzeitbeschäftigten 3.543 14.547 0 0 18.090
Zahl der Teilzeitbeschäftigten 1.266 1.235 0 0 2.501
Land (mit mehr als 50 Beschäftigte, die mindestens 10% der Gesamtzahl ausmachen) Zahl der Beschäftigten
Deutschland 8.124

Für die Berechnung der Mitarbeiterfluktuation wurde die Gesamtzahl der Beschäftigten, die freiwillig oder wegen Entlassung, Eintritt in den Ruhestand oder Tod ausgeschieden sind, ins Verhältnis zu der Gesamtzahl der Beschäftigten gesetzt.

Anzahl In %
Mitarbeiterfluktuation 3.179 15,4
Angabepflicht S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Im Berichtsjahr betrug der prozentuale Anteil aller Beschäftigten im Fraport-Konzern, die von Tarifverträgen abgedeckt sind, 89,7 %.

Tarifvertragliche Abdeckung Sozialer Dialog
Abdeckungsquote (in Ländern mit mehr als 50 Beschäftigte, die mindestens 10% der Gesamtzahl ausmachen) Beschäftigte EWR-Länder Vertretung Arbeitsplatz (nur EWR)
0-19 %
20-38 %
40-59 %
60-79 %
80-100 % Deutschland Deutschland
Angabepflicht S1-9 – Diversitätsparameter

Bei der Angabe der Geschlechterverteilung wurden die Ebenen 1 und 2 unterhalb des Vorstands sowie die Geschäftsführungen und die an diese berichtende Ebene der Konzern-Gesellschaften betrachtet. In der Berichterstattung werden Führungskräfte, die an den Vorstand berichten, der Ebene 1 zugeordnet. Führungskräfte, die an diese erste Führungsebene berichten, werden der Ebene 2 zugeordnet. In Bezug auf die Konzern-Gesellschaften in Deutschland erfolgt eine Zuordnung der Führungsebenen auf Basis vergleichbarer Funktionen bei der Fraport AG.

Geschlechterverteilung in Führungspositionen Anzahl In %
Frauen in Führungspositionen 1 Ebene Konzern 14 29,8
Männer in Führungspositionen 1 Ebene Konzern 33 70,2
Frauen in Führungspositionen 2 Ebene Konzern 57 33,9
Männer in Führungspositionen 2 Ebene Konzern 111 66,1

Folgender Abschnitt enthält die Angaben nach FüPoGII. Zum 31. Dezember 2024 stieg der Anteil von Frauen in Führungspositionen auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands im Konzern in Deutschland auf 28,6 % an (im Vorjahr: 24,4 %). Auf der darunterliegenden Führungsebene lag der Anteil von Frauen in Führungspositionen bei 33,3 % (im Vorjahr: 33,9 %). In der Fraport AG betrug die Quote der Frauen in Führungspositionen auf der ersten Führungsebene im Berichtszeitraum 26,3 % und 31,9 % auf der zweiten Führungsebene und lag somit über den jeweiligen Vorjahreswerten (im Vorjahr: 23,8 % beziehungsweise 31,8 %).

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Altersstruktur im Fraport-Konzern.

Altersstruktur Anzahl In %
Bis 30 Jahren 2.755 13,4
30-50 Jahre 10.233 49,7
Über 50 Jahren 7.603 36,9
Angabepflicht S1-12 – Menschen mit Behinderungen

Um den Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen zu berechnen, erfasst Fraport die Anzahl der Beschäftigten mit Behinderungen gemäß den jeweiligen gesetzlichen Definitionen der einzelnen Länder und setzt diese Zahl ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten. Die gesetzlichen Definitionen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen variieren von Land zu Land, was die Vergleichbarkeit der Daten innerhalb des Konzerns erschwert, selbst wenn die Umstände ähnlich sind. Da eine Betrachtung der Kennzahl zusätzlich noch auf Ebene der jeweiligen Gesellschaften stattfindet, wird diese Ungenauigkeit in der konzernweiten Berichterstattung in Kauf genommen.

In %
Menschen mit Behinderungen in der eigenen Belegschaft 6,3
Angabepflicht S1-13 – Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung
Parameter für Schulungen Anzahl in %
Leistungsüberprüfung (m) 7.876 38,2
Leistungsüberprüfung (w) 2.400 11,7
Durchschnittliche Zahl der Schulungsstunden Männlich Weiblich
Durchschnittliche Zahl der Schulungsstunden je Beschäftigten 20,4 19,0
Angabepflicht S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Abdeckung durch Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit (%) 85,1
Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen (Anzahl) 0
Meldepflichtige Arbeitsunfälle 1) (Anzahl) 491
Meldepflichtige Arbeitsunfälle (%) 16,4
1) Arbeits-, Wege- oder Sportunfälle, mit mehr als drei Ausfalltagen
Angabepflicht S1-16 – Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle, das als die Differenz zwischen dem Durchschnittseinkommen von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern definiert ist, beträgt im Fraport-Konzern 10,1 %. Der Prozentsatz ergibt sich als die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von männlichen Beschäftigten abzüglich des Bruttostundenverdiensts von weiblichen Beschäftigten, bezogen auf das Durchschnittseinkommen männlicher Arbeitnehmer. Der Bruttostundenlohn beinhaltet alle Bestandteile des Entgelts inklusive Sozialversicherungsbeiträgen, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung sowie Bonus- und Sonderzahlungen. Bei der Berechnung des Verdienstgefälles wurden alle Beschäftigten im Konzern berücksichtigt.

Angabepflicht S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Im Berichtszeitraum lagen sechs gemeldete Fälle von Diskriminierung vor. Davon gab es keine bestätigten Verstöße. Insgesamt 138 Beschwerden gingen über Kanäle ein, über die Beschäftigten des Unternehmens Bedenken äußern können.

Im Jahr 2024 gab es keine wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit Vorfällen und Beschwerden im Zusammenhang mit Diskriminierung, einschließlich Belästigung. Im Konzern-Abschluss wird dieser Betrag aus Wesentlichkeitsgründen nicht separat ausgewiesen. Es wurden keine schwerwiegenden Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte wie Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft festgestellt. Es gab keine Verstöße gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.

Angaben zu ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften

Allgemeine Angaben
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Zu den wichtigsten Interessenträgern für Fraport gehören die Gemeinschaften in der Nähe der jeweiligen Konzern-Flughäfen. Durch die Einbeziehung ihrer Interessen möchte Fraport ein Verständnis für die Bedürfnisse in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen entwickeln. Für den regelmäßigen Austausch mit ihnen verfügt Fraport über ein breites Netz institutionalisierter, strukturierter Dialogformen, darunter die Durchführung von regelmäßigen Befragungen und das Betreiben eines systematischen Feedbackmanagements. Darüber findet der Austausch mit Kommunen und Bürgern zu flughafenrelevanten Themen statt.

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Als Flughafenbetreiber ist Fraport fest in den jeweiligen Regionen verankert und spielt eine bedeutende Rolle in der lokalen Wirtschaft und Gesellschaft. Die von Fraport betriebenen Flughäfen haben vielseitige Auswirkungen auf die umliegenden Gemeinschaften, die sowohl positive als auch negative Aspekte umfassen.

Auf der positiven Seite tragen die Flughäfen im Fraport-Konzern zur Erhaltung und Steigerung der Attraktivität der Regionen als Reiseziel bei. Dies unterstützt lokale Unternehmen, Hotels, Restaurants und kulturelle Einrichtungen. Die Präsenz eines Flughafens kann zudem die Ansiedlung neuer Unternehmen fördern und somit Arbeitsplätze schaffen, was zu einer allgemeinen wirtschaftlichen Belebung der Region führt.

Ein unterstützender, positiver Aspekt ist die Verbesserung der Flughafeninfrastruktur. Der Bau und die Erweiterung von Flughäfen erfordern oft umfangreiche Investitionen in Straßen, Schienenverkehr und öffentliche Verkehrsmittel, was die Erreichbarkeit und Mobilität für die Bewohner der Region verbessert. Auch dies kann zu einer allgemeinen wirtschaftlichen Belebung der Region führen.

Auf der anderen Seite gibt es auch negative Auswirkungen. Ein wesentlicher negativer Aspekt ist die erhöhte Lärm- und Umweltbelastung, die durch den Flugverkehr verursacht wird. Ein weiterer negativer Faktor ist die latente Gefahr von Terroranschlägen, der Flughäfen als potenzielle Ziele ausgesetzt sind. Obwohl Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich verbessert werden, bleibt ein Restrisiko bestehen und kann das Vertrauen der Bevölkerung beeinträchtigen.

Fraport ist ein international agierendes Unternehmen, das eine Vielzahl von Flughäfen auf der ganzen Welt betreibt. Die Auswirkungen der betriebenen Flughäfen sind hauptsächlich auf die unmittelbaren geografischen Regionen rund um die jeweiligen Flughafenstandorte beschränkt. Dies bedeutet, dass sowohl die positiven als auch die negativen Auswirkungen in erster Linie die direkt benachbarten Gemeinden betreffen und für weiter entfernte Gebiete und deren Bewohner kaum von Bedeutung sind. Die Belastung durch die negativen Auswirkungen bezieht sich allein auf die jeweilige geografische Lage und nicht auf bestimmte Merkmale der Gemeinschaften. Die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von Fraport auf Gemeinschaften entlang der sowie an den Endpunkten der Wertschöpfungskette sind nicht von Bedeutung.

Indigene Völker in der Nähe von den Fraport-Standorten sind nicht von wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen betroffen. Dies liegt daran, dass die Flughäfen in der Regel in städtischen oder dicht besiedelten Gebieten liegen. Indigene Gemeinschaften dagegen leben oft in abgelegeneren oder weniger entwickelten Regionen.

Die wesentlichen negativen Auswirkungen der Konzern-Flughäfen auf die umliegenden Gemeinden betreffen die an die jeweiligen Standorten angrenzenden Gebiete. Eine gezielte, individuelle Konzentration der Auswirkungen auf bestimmte Gebiete oder Bevölkerungsgruppen findet nicht statt.

Der sozio-ökonomische Beitrag in den Regionen entsteht im Zusammenspiel mit der gesamten Wertschöpfungskette hinweg. Ausbau und Entwicklung von Flughäfen steigern die Kapazitäten und ziehen zusätzliche Passagier- und Frachtverkehre an. Damit einher gehen volkswirtschaftliche Wachstumsimpulse für die Regionen, Städte und Gemeinden rund um die Flughäfen für Bau, Transport und Logistik, später auch Tourismus und Handel. Darüber hinaus nehmen Flughäfen eine Funktion der Daseinsvorsorge ein. Die verbindende Funktion über Länder und Kontinente fördert kulturellen Austausch und Verständigung.

Die Betroffenheit von Gemeinschaften mit Fluglärm ist von den Flugrouten abhängig. Diese wiederum werden bestimmt von geografischen Gegebenheiten und der aktuellen Wetterlage, beziehungsweise der Windrichtung. Grundsätzlich ist das Ziel der lokalen Flugsicherungen, den Lärm zu reduzieren und die Flüge so zu leiten, dass möglichst wenige Anwohner davon betroffen sind. Dabei sind sie an lokale gesetzliche Vorschriften und Verordnungen, beispielsweise der EU und ICAO, gebunden. Sie bilden den Rahmen der Verfahrensplanung.

Aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten im Zusammenhang mit den betroffenen Gemeinschaften ergeben sich für Fraport keine wesentlichen Risiken und Chancen.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

Die Strategien für das Management der wesentlichen Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinschaften sind darauf ausgelegt, die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der jeweiligen Regionen zu berücksichtigen, in denen Fraport seine Flughäfen betreibt. Der jeweilige Schwerpunkt der Maßnahmen kann entsprechend den regionalen Gegebenheiten variieren. Nichtsdestotrotz werden die betroffenen Gemeinschaften dadurch abgedeckt.

Wirtschaftsfaktor

In der neuen Konzern-Strategie Fraport.2030 werden finanziell erfolgreiches, widerstandsfähiges, stabiles und profitables Wachstum sowie der Ausbau des internationalen Geschäfts in der Priorität „Wachstum und Nachhaltigkeit“ als Ziele formuliert. Dazu gehören auch gezielte Investitionen in die Flughafeninfrastruktur und damit einhergehend die Schaffung von Arbeitsplätzen. Für die Umsetzung der Konzern-Strategie ist Fraports Vorstand verantwortlich. Regelmäßige Updates und Berichte stellen die Nachverfolgung und die gezielte Umsetzung der Maßnahmen sicher.

Terroranschläge

Sicherheit ist die wesentliche Voraussetzung für den Luftverkehr, das gilt für den Passagier- und Frachtverkehr gleichermaßen. Die Nähe zu Flughäfen birgt ein Restrisiko für Menschen, von Unfällen oder Terroranschlägen betroffen zu sein. Daher hat das Sicherheitsmanagement an allen Standorten für Fraport höchste Priorität. Fraport hat konzernweit ein umfassendes vorbeugendes Safety Management System und Airport Security Management inklusive Überprüfungsmaßnahmen etabliert. Für die konkrete Ausgestaltung und die Umsetzung sind die Konzern-Gesellschaften eigenständig verantwortlich.

Flughafensicherheit

Was im Deutschen mit dem Begriff „Sicherheit“ beschrieben wird, umfasst in der Fachsprache zwei unterschiedliche, aber miteinander verzahnte Aufgabenbereiche: Mit „Safety“ ist die betriebliche Sicherheit des gesamten Flugbetriebs und des Flughafengeländes gemeint. „Security“ ist im Sinne der Abwehr von terroristischen Gefahren und des Schutzes der zivilen Luftfahrt zu verstehen. Bei allen betrieblichen Prozessen gilt es, die Sicherheit der Personen an den Fraport-Flughäfen zu gewährleisten.

Safety

Die Konzern-Flughäfen in Europa sind verpflichtet, ein Safety Management System (SMS) zu betreiben. Der EASA-Safety-Manager folgt den Vorgaben der European Aviation Safety Agency (EASA) und hat ein direktes Vortragsrecht an den Vorstand.

Im Fokus des SMS steht die Sicherheit des Flughafenbetriebs. Das SMS berücksichtigt alle Risiken – technische, organisatorische oder menschliche –, die sie beeinflussen können. Das SMS vernetzt Sicherheitsmaßnahmen für den täglichen Betrieb. Es erfasst sicherheitsrelevante Ereignisse und ist in der Lage, Schwachstellen zu erkennen. Ziel ist, dass alle am Luftverkehr Beteiligten die im SMS der Fraport AG enthaltenen Vorgaben umsetzen. Flughafenbeschäftigte können sicherheitsrelevante Hinweise an das SMS melden. Darüber hinaus müssen alle Personen mit Zugang zu den Flugbetriebsflächen – Vorfeld und Rollfeld – regelmäßig an einer Safety-Schulung teilnehmen. Konzernweit liegt die Verantwortung für die Umsetzung der jeweiligen SMS bei den entsprechenden Safety Managern.

Security

Sowohl die internationalen als auch die europäischen Vorschriften enthalten Vorgaben zur baulichen Gestaltung der Flughafeninfrastruktur, um Angriffe wie Sabotageakte oder terroristische Aktivitäten zu verhindern.

In Deutschland regelt das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) die Passagier- und Gepäckkontrollen sowie die Personal- und Warenkontrollen für den Zutritt zu den Sicherheitsbereichen. Außerdem definiert das LuftSiG die Zutritts- und Zufahrtskontrollen zu den luftseitigen Bereichen als unmittelbare Verantwortung des Flughafenbetreibers. Die internationalen Konzern-Gesellschaften unterliegen der jeweiligen lokalen Gesetzgebung. Ein explizites Konzept, das über die gesetzlichen Anforderungen hinaus geht, existiert aktuell nicht. Die gesetzlichen Vorschriften enthalten strenge und konkrete Vorgaben, die jeweils in entsprechenden Sicherheitskonzepte umgesetzt und mit Maßnahmen hinterlegt werden.

Schallimmissionen auf Anwohner

Lärmbelästigung ist eine negative Auswirkung jedes Flughafens auf die Menschen in der direkten Umgebung. Die Konzern-Flughäfen haben entsprechende Lärmschutzmaßnahmen und Monitoringsysteme implementiert.

Am Flughafen Frankfurt wurde die Belastung durch Fluglärm im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau bewertet. Der Beschluss enthält zahlreiche Vorgaben zur Beschränkung der Lärmbelastungen. Sie werden jährlich einem Monitoring unterzogen, um die Einhaltung sicherzustellen. Zudem wurden Programme zum aktiven Schallschutz umgesetzt. Mit diesen Schallschutzmaßnahmen möchte Fraport einen Ausgleich zwischen Mobilitätsangebot am Flughafen sowie wirtschaftlichem Erfolg auf der einen Seite und Lebensqualität im Umfeld des Flughafens auf der anderen Seite schaffen. Ziel ist, Fluglärmbelastungen trotz Zunahme des Flugverkehrs so gering wie möglich zu halten.

International sind Messverpflichtungen und wahrgenommene Betroffenheit sehr verschieden, aber grundsätzlich deutlich weniger ausgeprägt. Stetig leiser werdende neue Flugzeugtypen wirken dem voraussichtlichen Verkehrswachstum entgegen. An den Konzern-Standorten gelten nationale und lokale Regelungen zum Lärmschutz, Verstöße gegen diese sind im Berichtsjahr nicht bekannt.

Menschenrechte

Fraport lehnt jede Form der Zwangsarbeit sowie alle Formen der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, Leibeigenschaft oder andere Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Arbeitsumfeld strikt ab.

Fraport bekennt sich zu internationalen Verhaltenskodizes. Das sind insbesondere die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Global Compact) die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die ILO-Kernarbeitsnormen über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Dies betrifft die Achtung der Menschenrechte von Gemeinschaften und insbesondere von indigenen Völkern.

Diese Vorgaben wurden unter anderem im Fraport-Verhaltenskodex und im Lieferantenkodex niedergelegt. Alle Beschäftigten und Vertragspartner des Fraport-Konzerns sind dazu verpflichtet, diese einzuhalten.

Als verantwortungsvolles Mitglied der Region legt Fraport großen Wert auf den Nachbarschaftsdialog mit den umliegenden Städten und Gemeinden, die vom Fluglärm betroffen sind. Verstöße können anonym über das Hinweisgebersystem gemeldet werden, das weltweit frei über www.fraport.com/de/compliance zugänglich ist.

Die zuvor beschriebenen Strategien im Umgang mit den Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften stehen im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Global Compact) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und den ILO-Kernarbeitsnormen über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.

Es sind für das Geschäftsjahr 2024 keine Fälle der Nichteinhaltung im Rahmen der eigenen Tätigkeiten oder in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bekannt.

Angabepflicht S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen

Für den regelmäßigen Austausch mit betroffenen Gemeinschaften oder ihren rechtmäßigen Vertretern direkt oder mit glaubwürdigen Stellvertretenden verfügt Fraport über institutionalisierte, strukturierte Dialogformen, zum Beispiel den Nachbarschaftsdialog am Standort Frankfurt. Die Einbeziehung der lokalen Vertreter der betroffenen Gemeinschaften in die Entscheidungsfindung erfolgt in regelmäßigen Austauschformaten und bei Bedarf sowie im Rahmen der Stakeholderbefragung, die alle drei bis fünf Jahre stattfindet. Der Zentralbereich Unternehmensentwicklung und Nachhaltigkeit der Fraport AG befasst sich mit der Koordinierung der Achtung der Menschenrechte im Konzern. Die operative Verantwortung für die Einbeziehung tragen die Konzern-Gesellschaften selbst. Die ranghöchste Position, die die operative Verantwortung für das Thema innehat, ist der jeweilige Geschäftsführer beziehungsweise der Vorstand.

Eine Messung der Wirksamkeit der Zusammenarbeit zwischen Fraport und den betroffenen Gemeinschaften findet aktuell nicht statt. Für weitere Informationen siehe auch Abschnitt ESRS 2, SBM-2.

Angabepflicht S3-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Terroranschläge

Fraport muss sich kontinuierlich mit der immerwährenden Bedrohung auseinandersetzen, als mögliches Ziel für Terroranschläge ausgewählt zu werden. Diese latente Gefahr erfordert hohe Wachsamkeit und die Implementierung umfassender Sicherheitsmaßnahmen, um sowohl die Reisenden, das Personal und die umliegenden Städte und Gemeinden als auch die Infrastruktur zu schützen. Deswegen ist die Sicherheitsleitstelle am Flughafen mit allen relevanten Leistellen im Umland stetig in Kontakt. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit solcher Bedrohungen und der geringen Wahrscheinlichkeitseinschätzung für einen Terrorangriff existieren keine standardisierten Kommunikationswege mit den potenziell betroffenen Gemeinschaften.

Flughafensicherheit

An den internationalen Konzern-Flughäfen gelten die Sicherheitsanforderungen des jeweiligen Landes sowie internationale Standards zum Safety- und Security-Management. Es liegt in der Verantwortung der lokalen Konzern-Gesellschaften, diese Anforderungen zu implementieren und einzuhalten. Sie umfassen unter anderem ein Safety-Management-System sowie Zutrittskontrollen vor Betreten des Sicherheitsbereiches.

Safety

Als zentrale Melde- und Alarmierungsstelle für sicherheitsrelevante Angelegenheiten betreibt die Fraport AG am Flughafen Frankfurt eine Sicherheitsleitstelle, die bei Bedarf das Notfall- und Krisenmanagement aktiviert. Die Flughafenfeuerwehr, die medizinischen Dienste, der Rettungsdienst und die Sicherheitsdienste koordinieren dann den Einsatz vor Ort. Im „Emergency Response and Information Center“ (ERIC) nimmt ein Krisenstab seine Arbeit auf. Er koordiniert und veranlasst alle Maßnahmen, die über die Schadens- und Gefahrenabwehr an der Schadenstelle hinaus ein abgestimmtes Vorgehen erforderlich machen. Das Fraport Emergency Team, bestehend aus freiwilligen Mitarbeitern der Fraport AG und der Konzern-Gesellschaften am Standort Frankfurt, wird bei Bedarf aktiviert, um sich vor Ort um Fluggäste, Abholer und Angehörige zu kümmern.

Die Notfallplanung für den Flughafen Frankfurt „FRA Not“ dokumentiert, welche Vorbereitungen für verschiedene Notfallszenarien getroffen wurden, und definiert Verfahren, um die Auswirkungen zu minimieren. Um den Umgang mit Notfällen und anderen sicherheitsrelevanten Szenarien zu trainieren, sind regelmäßige Übungen unter der Verantwortung der jeweiligen Flughafen-Betreibergesellschaft an den Konzern-Flughäfen durch die ICAO und die EASA vorgeschrieben. Solche Übungen haben keine Auswirkungen auf den Flugbetrieb. Die Ergebnisse dienen der Fort- und Weiterbildung.

Schallimmissionen auf Anwohner

Die Lärmbelastung ist eine weitere wesentliche negative Auswirkung, der die an den Konzern-Flughäfen angrenzenden Städte und Gemeinden ausgesetzt sind.

Maßnahmen des aktiven Schallschutzes reduzieren den Lärm direkt an der Quelle beispielsweise durch lärmmindernde Betriebskonzepte und Start- beziehungsweise Landeverfahren. Mit dem sogenannten Lärmpausenmodell werden in Frankfurt in beiden Randstunden der Nacht einzelne Start- und Landebahnen wechselweise nicht genutzt. Das verlängert die sechsstündige nächtliche Ruhephase lokal um eine Stunde. Darüber hinaus erhebt die Fraport AG für Starts und Landungen lärmabhängige Entgelte. Der Einsatz von modernen, lärmärmeren Flugzeugen wird durch den sogenannten Noise Rating Index (NRI) belohnt. Dadurch setzt Fraport weitere ökonomische Anreize für Fluggesellschaften, in Frankfurt mit einem leiseren Flugzeug zu starten oder zu landen.

Betroffene Gemeinschaften können ihre Anliegen in Bezug auf die negativen Auswirkungen durch den Flughafenbetrieb entweder über das von Fraport zur Verfügung gestellte Hinweisgebersystem oder im Spezialfall der Lärmbelastung über die Beschwerdeseiten der jeweiligen Konzern-Gesellschaften äußern.

Der Zentralbereich Rechtsangelegenheiten und Compliance der Fraport AG ist für den konzernweiten Betrieb des Hinweisgebersystems verantwortlich. Der strategische Geschäftsbereich Aviation verantwortet das Beschwerdemanagement im Zusammenhang mit Lärmbelastung in Frankfurt. Die internationalen Konzern-Gesellschaften betreiben eigene Portale zum Beschwerdemanagement.

Das Hinweisgebersystem und das Kontaktformular auf der Fraport-Fluglärm-Seite sind öffentlich zugänglich und verfügen über klare und bekannte Verfahren. Die gemeldeten Anliegen und Beschwerden im Zusammenhang mit Lärmbelastung werden von der zuständigen Fachabteilung geprüft. Die Impulse unter anderem aus diesem Format werden anschließend für die Weiterentwicklung von Maßnahmen im Umgang mit dem Thema Fluglärm genutzt.

Angabepflicht S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Terroranschläge

Alle Länder, in denen Fraport aktiv ist, gehören der International Civil Aviation Organization (ICAO) an und haben sich vertraglich dazu verpflichtet, deren Sicherheitsstandards und -empfehlungen für Verkehrsflughäfen zu befolgen. Im Unterschied zu den meisten ICAO-Mitgliedsstaaten ordnet das deutsche Recht die Durchführung von Passagier- und Gepäckkontrollen staatlichen Stellen zu, während dies im Ausland in der Regel Aufgabe der Flughäfen ist.

Fraport entwickelt in Abhängigkeit der Konzessionsbedingungen an den internationalen Flughäfen und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden Maßnahmen, um den hohen Sicherheitsstandard aufrechtzuerhalten.

Am Standort Frankfurt liegt die Verantwortung für die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen und Passagierkontrollen bei der Fraport AG. Dies ermöglicht verstärkt die Steuerung und das Qualitätsmanagement voranzubringen und Prozesse dadurch flexibler und effizienter zu gestalten.

Schallimmisionen auf Anwohner

Die Fluglärmbelastung im Flughafenumfeld am Standort Frankfurt unterliegt einem kontinuierlichen Monitoring. Auch an den Konzern-Flughäfen ist ein Fluglärm-Monitoring implementiert. Am Konzern-Flughafen in Lima ist ein Ausschuss zur Fluglärmbekämpfung eingerichtet, an dem Fluggesellschaften sowie nationale und lokale Regierungsstellen beteiligt sind.

Um die Lärmbelastung möglichst gering zu halten, wirkt Fraport auf Maßnahmen hin, die diese reduzieren. In zwei Gremien arbeitet die Fraport AG mit der vom Fluglärm betroffenen Region, den Vertretern der Landesregierung und weiteren Mitgliedern der Luftverkehrswirtschaft zusammen:

Die Fluglärmkommission (FLK) ist ein gesetzlich installiertes Gremium, das das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW), die Deutsche Flugsicherung (DFS) und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen durch Flugzeugabgase berät. Fluglärmmessauswertungen und Ergebnisse von Simulationsrechnungen zur Fluglärmbelastung berichtet die Fraport AG regelmäßig an die Aufsichtsbehörde sowie die FLK und veröffentlicht diese Erkenntnisse auf der Homepage www.fraport.com.

Das Forum Flughafen und Region (FFR) ist der Hessischen Staatskanzlei zugeordnet. Kernaufgabe ist der Dialog zwischen der Region und der Luftverkehrswirtschaft über die Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Region Rhein-Main. Zum FFR gehört unter anderem die Expertengruppe „Aktiver Schallschutz“, die über Maßnahmen zur Lärmreduzierung berät.

Das Fraport Noise Monitoring „FRA.NoMzeigt aktuell gemessene Lärmwerte an den stationären Fluglärmmessstellen der Fraport AG und kennzeichnet erkannte Fluggeräusche der letzten drei Monate. Außerdem zeigt es die An- und Abflüge am Flug-hafen Frankfurt sowie deren Auswirkungen auf den Lärmpegel in Echtzeit an. Mit dem Online-Informationssystem zum Fluglärmgeschehen „FRA.Mapkönnen Interessierte auf einer interaktiven Karte Informationen zu ihrem jeweiligen Stand- beziehungsweise Wohnort abrufen. Zudem zeigt das System die Schutzzonen des Lärmschutzbereichs.

Fraport bemüht sich ständig, den eigenen positiven Beitrag in den an die Konzern-Flughäfen benachbarten Regionen zu erhöhen. Dazu gehören auch Verhandlungen mit Fluggesellschaften, um neue Reiseziele und höhere Frequenzen anbieten zu können. Dies fördert den Personen- und Warenverkehr in den Regionen und setzt damit volkswirtschaftliche Wachstumsimpulse.

In der Rhein-Main-Region und an vielen Standorten der internationalen Konzern-Gesellschaften profitieren die flughafennahen Regionen darüber hinaus von Spenden und Sponsoringaktivitäten, die von den Konzern-Gesellschaften eigenverantwortlich umgesetzt werden. Dabei stehen insbesondere lokale Projekte, beispielsweise in den Bereichen Kinderförderung, Umweltschutz und Sport im Fokus.

Die beschriebenen Maßnahmen und Initiativen zielen darauf ab, die wesentlichen positiven Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinschaften zu steigern und die wesentlichen negativen Auswirkungen zu begrenzen oder ganz zu beheben. Die implementierten Aktionen im Zusammenhang mit der Abwehr von Terroranschlägen an Flughäfen sind durch nationale und internationale Vorschriften reglementiert. Auch die Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung in Frankfurt unterliegen gesetzlichen Vorgaben. Eine systematische Bewertung der Effektivität der ergriffenen Maßnahmen wird derzeit nicht durchgeführt.

Fraport verfügt über besondere Expertise in der Planung, dem Bau, der Entwicklung und der Modernisierung von Flughäfen. Die dafür notwendigen Flächen werden im Rahmen von Konzessionen genutzt und nach Ablauf der Vertragsfrist zurück an den Konzessionsgeber übergeben. Deswegen trifft Fraport keine Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Planung und der Bebauung von Land und dem Betrieb oder der Schließung von Flächen.

Im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften wurden keine wesentlichen Risiken und Chancen identifiziert.

Fraports Geschäftsmodell hat keinen Bezug zu der Planung, dem Erwerb und der Nutzung von Flächen sowie der Finanzierung, Gewinnung oder Erzeugung von Rohstoffen. Deswegen werden keine Maßnahmen in diesem Zusammenhang entwickelt und umgesetzt. Maßnahmen zur Minderung negativer Auswirkungen hinsichtlich der Nutzung natürlicher Ressourcen und Umweltauswirkungen werden im Abschnitt E1 und E2 beschrieben.

Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten in Bezug auf betroffene Gemeinschaften gemeldet.

Der strategische Geschäftsbereich Aviation, die Zentralbereiche Unternehmenskommunikation sowie Unternehmensentwicklung und Nachhaltigkeit am Standort Frankfurt und die jeweiligen Konzern-Gesellschaften an den internationalen Standorten verantworten die Überwachung der wesentlichen Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinschaften.

Finanzielle Mittel zum Management der wesentlichen Auswirkungen und zur Implementierung der abgeleiteten Maßnahmen werden im Rahmen der erweiterten Jahresplanung, die einen Zeitraum von zehn Jahren umfasst, budgetiert.

Parameter und Ziele
Angabepflicht S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

In Frankfurt ist das Ziel, die Fluglärmbelastung in der Region deutlich unter dem im Planfeststellungsbeschluss 2007 festgelegten Wert einer LOG-Lärmfläche unter einem prognostizierten Wert von 22.193 ha zu halten. Im Rahmen des jährlichen EMAS-Zertifizierungsprozesses wird die Einhaltung des Ziels geprüft.

Darüber hinaus hat Fraport keine weiteren spezifischen zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele im Hinblick auf das Management von den Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften festgelegt. Derzeit gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, die die Festlegung solcher Ziele und Fristen erfordern. Aus strategischen Gründen werden jedoch die wesentlichen Auswirkungen beobachtet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass mögliche negative Effekte frühzeitig erkannt und adressiert werden können.